Rechnungslegungsvorschrift

Hallo,

mich beschäftigen gerade ein paar aufgaben zur Rechnungslegung und würde mich über Hilfe freuen!

  1. OHG mit zwei natürlichen Personen als
    Gesellschafter; BilSu = 12 Mio-€
    UE = 28 Mio-€
    AN = 73
    –> welche Rechnungslegungsvorschriften gelten hierfür?

2)GmbH & Co KG mit Herrn C als Kommanditist
und der C-Verwaltungs- GmbH als Komplementärin
(Gesellschafter-Geschäftsführer der
C-Verwaltungs-GmbH ist Herr C)
BilSu = 77 Mio-€
UE = 147 Mio-€
AN = 210
–> welche Rechnungslegungsvorschriften gelten hierfür?

  1. Konzernzugehörige GmbH & Co KG, die die
    Voraussetzungen des § 264b HGB erfüllt
    BilSu = 64 Mio-€
    UE = 138 Mio-€
    AN = 96
    –> welche Rechnungslegungsvorschriften gelten hierfür?

Über eine kurze antwort mit der Gesetzesgrundlage wäre ich sehr dankbar!

Hallo,

klingt schwer nach Hausaufgaben. :wink:

Schau mal in den §§ 238ff HGB sowie §§ 264ff HGB nach (hier speziell §§ 264a, 264b, 267 HGB). Dort findest Du sicher die Lösung.

Viele Grüße
Andreas