… kann helfen
.
oder schon eine geschriebene Rechnung zum vergleichen verstehe die aufschlüssellung nicht
sg.
Die Info ist zum Helfen zu mager…
Grüße nach?
Peter
Sorry, ich kann dir dabei leider nicht weiterhelfen.
LG Julia
kann hierbei leider nicht helfen!!!
Hallo,
es tut mir leid, aber ich verstehe nicht, welche Aufschlüsselung gemeint ist.
Bitte schildern Sie Ihre Frage genauer, damit ich helfen kann.
§48 EStG beinhaltet die Bauabzugssteuer, die vom Auftraggeber ans Finanzamt überwiesen werden muß, wenn sein Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt und entspricht 15% der Rechnungssumme.
mfg
Görmer
Leider kann ich in der Angelegenheit nicht weiter helfen.
MfG
r.Ott
Kann die Frage nicht beantworten.
Gruß Celeron
http://www.waermepumpen-zentrum-niederrhein.de/conte…
wird auf Antrag des Stpfl. vom FA erteilt und damit der Steuerabzug vermieden