Rechnungsnachweis für Kunden statt mtl. Rechnung

Hallo,

ich habe mal eine Frage in Bezug auf Rechnungsnachweise welche auch vom Finanzamt anerkannt werden.
Ich habe jetzt neu einen Kunden der mtl. einen Beitag zahlt. Ich will ihm aber nicht mtl. über ein paar Euros jeweils eine Rechnung stellen. Ich habe mir gedacht das es doch möglich wäre dem Kunden am Ende vom Jahr einen Rechnungsnachweis fürs Finantamt zu geben. Wenn das geht wie sieht so ein Rechnungsnachweis aus? und was muss ich beachten?

Danke!

Hallo
Wenn es sich um eine Ratenzahlung handelt, dann stellen Sie eine Rechnung mit einer Ratenvereinbarung.
Wenn es sich um ein Wartungsvertrag handelt wird eine Jahresrechnung mit monatlichen Ratenzahlungen erstellt.
Auf jeden Fall aber immer darauf achten, dass das Finanzamt seine Steuern vorzeitig bekommt. Die werden richtig scheußlich, wenn auch nur mit einem Tag Verspätung das Geld bei Ihnen eingeht.

ist nicht zulässig nach bgb