Eine Rechnung ist seit Monaten nicht beglichen. Nun möchte ich dem Empfänger eine Mahnung (inkl. Gebühr) schicken - wie verhält sich dass dann mit der Rechnungsnummer? Bleibt die identisch; also ne „Mahnung zu Re-Nr. xy“? Mal angenommen, der Kunde zahlt die Mahngebühr - dann stimmt der Erlös ja nicht mit der Re. überein. Also doch ne neue Rechnungsnr.?
das ist unerheblich, da die Mahngebühr keine eigenständige Forderung darstellt, sondern nur eine Nebenforderung zur eigentlichen Rechnung ist.
Daher ist es auch rechtlich gesehen nicht nötig für seine Mahnungen eigene Nummern zu generieren.
Wichtig ist nur, dass Du sie so eindeutig wie möglich abfasst. Die von Dir angemahnte Forderung muss eindeutig identifizierbar sein. Hierfür reicht die Angabe der Rechnungsnummer, des Datums, Fälligkeit und Betrag.
Ist die Rechnung überhaupt schon fällig? Wurde schon mal gemahnt? Oder steht auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum?
Wenn nicht, würde ich nicht direkt mit einer Mahngebühr kommen. Manche Kunden vergessen einfach, eine Rechnung zu zahlen, und mit einer unfreundlichen Mahnung kann man Kunden vergraulen.
Ich würde - jedenfalls wenn er ein Kunde ist - ihn freundlich daran erinnern und unterstellen, dass er das Bezahlen vergessen hat. Und eine freundliche Bitte, den Betrag schnell zu überweisen.
Damit ist der Betrag fällig.
Die nächste Mahnung, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt wurde, kann man dann ja per Einschreiben und einer Gebühr schicken.
Angenommen 100 € Rechnung plus 5 € Mahngebühr. Dann werden 100 € auf Erlöse gebucht und 5 € auf sonstige Erträge. Die Zahlung muss also aufgeteilt werden.
In jedem Fall die Rechnungsnummer anführen, dann hat der Schuldner nicht die Ausrede: „ich weiß ja nicht , welche Rechnung gemeint war“. Sinnvollerweise angeben, die wievielte Mahnung es ist, üblicherweise bei der Dritten eine Frist setzen, mit Androhung des Rechtsweges, falls nicht bezahlt wird. Wenn nicht bezahlt >>>Anwalt.
Wenn der Kunde die Rechnung + Mahnsspesen bezahlt, ist ja alles Super. Der Erlös für die Rechnung ist da, der Rest wird vermutlich unter „außergewöhniche Erträge“ gebucht, frag mal deinen Steuerberater.
Außerdem empfehle ich dir, neue Aufträge dieses Kunden nur gegen Vorauskassa anzunehmen. Falls er deswegen beim Wettbewerb kauft, umso besser, dann haben die den Ärger.
Jede Mahnung bezieht sich auf eine vorhandene Rechnung, Tipp: Die Rechnung der Mahnung beifügen, dann ist es eindeutig. Die erhaltenen Mahngebühren sind nicht der Rechnung zuzuordnen, sondern kannst du als sonstige Erträge in der Buchhaltung erfassen.