Hallo,
Kann man auf einer Rechnung (Kleingewerbe) neben einer Rechnungsnummer, Auch eine Vorgangsnummer und eine Auftragsnummer hinzufügen, das es einwenig Professioneler aussieht ?
Mit freundlichen grüßen
Benjamin Heim
Hallo,
Kann man auf einer Rechnung (Kleingewerbe) neben einer Rechnungsnummer, Auch eine Vorgangsnummer und eine Auftragsnummer hinzufügen, das es einwenig Professioneler aussieht ?
Mit freundlichen grüßen
Benjamin Heim
ja, das ist kein Problem
Jörg
Hallo,
Kann man auf einer Rechnung (Kleingewerbe) neben einer
Rechnungsnummer, Auch eine Vorgangsnummer und eine
Auftragsnummer hinzufügen, das es einwenig Professioneler
aussieht ?
Eine einwandfreie Rechtschreibung würde einen weitaus professionelleren Eindruck hinterlassen.
Gruß
Ann
Klar geht das nur meine Frage wäre da gleich ob das nötig ist.
Und die andere Frage wäre, ob Ihr USt ausweist?? Wenn ja halte ich das für sehr schlecht und unangebracht. Der Rattenschwanz der dann kommt hebt nicht den Aufwand auf den du dann hättest.
Ganz toller Beitrag sowas liebe ich. Nix zu tun oder?? Arogant ohne Ende pfff Leute gibt es…
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Ganz toller Beitrag sowas liebe ich.
Danke, dass du das auch so siehst.
Nix zu tun oder??
Doch, ich habe den goldwerten Rat gegeben, dass jemand, der schreibt wie ein Hilfsschüler, es sehr schwer haben wird, mittels Korrespondenz einen seriösen Eindruck zu machen.
Arogant
ohne Ende pfff Leute gibt es…
Du musst ja nicht arrogant bleiben. Bist ja noch jung und lernst vielleicht noch dazu.
Schöne Grüße
Ann
Servus,
ob ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert oder nicht, hängt im wesentlichen von zwei Dingen ab:
(1) Sind die Kunden hauptsächlich Unternehmer oder Endverbraucher?
(2) Werden in bedeutendem Umfang Investitionen getätigt?
Mit Blick auf diese beiden Punkte kann man rechnen, welche Alternative sinnvoll ist. Alles andere ist Wischiwaschi.
Schöne Grüße
MM
Eine einwandfreie Rechtschreibung würde einen weitaus
professionelleren Eindruck hinterlassen.
Du meinst Groß- und Kleinschreibung nicht?
Gruß
Stefan
Also wenn ich ein Kleinunternehmen führe dann wie oben beschrieben.
Erst wenn man über die „Freibeträge“ ist würde ich weiter denken.
ABER man sollte sich vorher schon informieren. Aber solange man unter den 17500€ ist kein Problem.
Meine Frage wieso soll es den drauf ankommen ob Gewerbetreibende Kunde sind oder Private das ist doch egal? oder?!
Servus,
wenn eine der Kleinunternehmergrenzen (es gibt zwei davon!) überschritten ist, gibt es überhaupt nichts zu entscheiden. USt ist abzuführen und hopp.
Nur der Kleinunternehmer hat etwas zu entscheiden, weil ihm die Möglichkeit offen steht, zur Regelbesteuerung zu optieren.
Diese Option gibt ihm die Möglichkeit, Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern abzuziehen.
Wenn er vorwiegend oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist, kann er auf diese Weise mit niedrigeren Kosten arbeiten und liegt damit besser am Markt. Für seine Kunden ist es in diesem Fall ganz egal, ob sie 1.000 € ohne USt-Ausweis oder 1.190 € mit USt-Ausweis bezahlen.
Wenn er vorwiegend oder ausschließlich für Endverbraucher tätig ist und bedeutende Investitionen vornimmt, ist der Vorsteuerabzug eine Finanzierungshilfe.
Schöne Grüße
MM
Dass man fortlaufende Rechnungsnummern benutzen muss,
ist unabhängig davon, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht.
Gruß JK
Komplizierte Nummernsysteme machen Arbeit oder laufen irgendwann an die Wand.
Alternative:
Rechnungsnummern z. B. erst bei 501 oder 1001 beginnen lassen.
Gruß JK