hoppala - falsch angekommen…
Hallo Wolfgang,
hoppala, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt!
Natürlich sollte jeder, der ein Unternehmen führt, auch ein Nichtkaufmann, wissen was in seinem Betrieb los ist. Davon ging ich eigentlich aus. Ja ich weiß, gibt bestimmt genug, die genau das nicht wissen…
Bitte nicht unterstellen, daß ich es als lästige Pflicht ansehe oder nicht akzeptieren kann, daß eine Buchhaltung wichtig ist.
Ob da zwingend die - für Laien doch komplizierte - Buchführung wie für einen Kaufmann vorgeschrieben notwendig ist, find ich persönlich nicht unbedingt. Es kommt auf die organisatorische Größe an, meine Meinung.
Du mußt zugeben, daß es nicht so kompliziert ist, da nicht gesetztlich (bis auf Ausnahmen) geregelt, wenn man ein Nichtkaufmann ist. Nichtsdestotrotz sollte man trotzdem wissen , was man wo findet, wo man steht usw.
Wenn man es mit der doppelten Buchführung besser sieht, gut. Manche möchten es nicht, weil sie es auch so noch wissen, manche möchten es nicht, weil es ihnen egal ist, hast leider recht.
Die doppelte Buchführung ist eine lästige Sache für jemanden, der keine Ahnung von Buchführung hat und leider haben wohl die wenigsten Lust, einen Kurs darin zu besuchen. Was ich auch schade finde. Wenn man den Bogen raus hat ist es ja auch ganz einfach. Nur, wie Du schriebst: es ist halt bei vielen Menschen so: Buchführung - oh neee!
Von meiner Dozentin weiß ich, daß ihre Unternehmen, die sie in ihrer Buchhaltung unterstützt, teilweise schon lange im Geschäft, keine Ahnung haben, wie die Buchführung ihres Unternehmens aussieht, da grausts mich auch. Die könnten sie zu uns in den Lehrgang setzen.
Ich bin grad in einem Lehrgang, der grad bei Buchführung ist und mit Controlling endet
Wenn ich noch Fehler in meinem Denken habe entschuldige.
Mit „Dann wirds witzig“ meinte ich, daß dann die Organisation so groß ist, daß es nicht mit ein zwei Eingangsrechnungen usw. im Monat getan ist sondern schon wesentlich mehr zu machen/zu beachten ist als mit vielleicht 10-15 Belegen im Monat die Umsatzsteuervoranmeldung und die Einnahmen-Überschußrechnung zu machen.
Mit der Frage, wie die Rechnungen zu trennen sind habe ich mal unterstellt, daß der Ursprungsposter nicht so große Ahnung von Buchführung hat - darauf bezog sich das - was ist wenn er „pflichtig“ wird. Ironie. Scusi, kam nicht rüber.
ich werde meinem Partner auch sehr nahelegen, für sein Mini-Unternehmen ab Januar ordentliche Buchführung zu machen. Jetzt noch rückwirkend - da erwürgt er mich. Noch er nicht so viel Aktivitäten, daß er den Überblick verloren hat. Daher „gehts“ noch.
Ausreichend erklärt? Noch böse?
LG
Silvia