Rechnungsnummer

Hallo Forum,

Wenn ich Rechnungen schreibe muß ich diese ja mit einer fortlaufende Rechnungsnummer versehen.

Wenn ich nun Rechnungen bekomme, würde ich sie auch gern mit einer Nummer versehen (bsp. mit Kuli nachtragen).

Nun stellt sich mir folgende Frage:

Wenn ich jetzt anfange hätte ich ja z.B. eine Eingangsrechnung mit Nummer 1 und eine Ausgangsnummer mit 1.

Irgendwie sehr unübersichtlich auf dauer…

Wie macht ihr das und was sieht der Gesetzgeber nicht so gern.

Eine schönen Sonntag noch…

Sebastian

Hallo Sebastian,

sinnigerweise kannst Du ein R- oder AR (für Ausgangsrechnung) vor DEINE Rechnung schreiben… und eventuell z.B. ein /05 ans Ende - für das Jahr in dem sie geschrieben wurde.

oder AR-05-Nummer

oder so. Ein Dir bekanntes Kürzel.

Die Kürzel für die Eingangsrechnungen z.B. ER-0001 oder so

Sollte nur zu unterscheiden sein, schon richtig :wink:

Und soweit mir bekannt ist - ohne Gewähr - , _mußt_ Du nicht für Deine Ausgangsrechnungen mit der 1 beginnen, sie sollten nur dann fortlaufend sein. Im neuen Jahr brauchst Du auch nicht mit ner neuen 1 beginnen.

Schönen Gruß
Silvia

Sei froh, wenn Du noch nicht buchführungspflichtig wirst :wink: Dann wirds lustig… obwohl man dann vielleicht das Geld erwirtschaftet um das ein Buchführungsbüro oder so machen zu lassen

Hallo Silvia!

Sei froh, wenn Du noch nicht buchführungspflichtig wirst :wink:

Schade, auf ähnliche Weise betrachten vermutlich viele Leute die Buchführungspflicht und halten sie für eine lästige Sache, die man dem Finanzamt zuliebe macht. Andererseits gibts Leute, die unterhalten freiwillig einen vollen kaufmännischen Betrieb, wollen sich anderes als doppelte Buchführung gar nicht ausmalen und erstellen selbstverständlich eine Bilanz. Das machen diese Leute entweder selbst oder durchschauen zumindest bis ins Detail, was da geschieht. Solche Leute merken deshalb, ob sich ihre Arbeit überhaupt rechnet oder ob sie dabei sind, zu verarmen. Außerdem läßt sich so über Jahre ganz legal steuern, ob und was für den Fiskus übrig bleibt.

Dann wirds lustig… obwohl :man dann vielleicht das Geld
erwirtschaftet um das ein :Buchführungsbüro oder so :machen zu lassen.

Das Buchführungsbüro erledigt Handwerkliches, gestaltet aber nichts. Wer laufend Zugriff auf wirklich aktuelle Zahlen der Buchhaltung braucht, um etwa die Liquiditätsplanung zu aktualisieren und fortzuschreiben, kommt so leicht nicht auf die Idee, auch nur den kleinsten Schnipsel Papier außer Haus bearbeiten zu lassen.

Um auf den Punkt zu kommen: Wer sich kaufmännisch betätigt und dabei unentwegt Dinge treibt, für die er/sie mit dem letzten Hemd haftet, muß in der Lage sein, Geschäftsvorfälle selbst zu Papier (oder zu Datei) zu bringen. Oder wie gerne fährst Du mit einem Auto mit zugeklebter Frontscheibe und verriegeltem Lenkrad, so daß Du nicht sehen kannst, wohin die Reise geht und auch nicht eingreifen kannst?

Gruß
Wolfgang

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Hallo Silvia,

danke für Deine schnelle Antwort.
Dann war ich mit meinen Vorstellungen ja gar nicht so falsch…

Ein schönes Restwochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian

hoppala - falsch angekommen…
Hallo Wolfgang,

hoppala, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt!

Natürlich sollte jeder, der ein Unternehmen führt, auch ein Nichtkaufmann, wissen was in seinem Betrieb los ist. Davon ging ich eigentlich aus. Ja ich weiß, gibt bestimmt genug, die genau das nicht wissen…

Bitte nicht unterstellen, daß ich es als lästige Pflicht ansehe oder nicht akzeptieren kann, daß eine Buchhaltung wichtig ist.

Ob da zwingend die - für Laien doch komplizierte - Buchführung wie für einen Kaufmann vorgeschrieben notwendig ist, find ich persönlich nicht unbedingt. Es kommt auf die organisatorische Größe an, meine Meinung.

Du mußt zugeben, daß es nicht so kompliziert ist, da nicht gesetztlich (bis auf Ausnahmen) geregelt, wenn man ein Nichtkaufmann ist. Nichtsdestotrotz sollte man trotzdem wissen , was man wo findet, wo man steht usw.

Wenn man es mit der doppelten Buchführung besser sieht, gut. Manche möchten es nicht, weil sie es auch so noch wissen, manche möchten es nicht, weil es ihnen egal ist, hast leider recht.

Die doppelte Buchführung ist eine lästige Sache für jemanden, der keine Ahnung von Buchführung hat und leider haben wohl die wenigsten Lust, einen Kurs darin zu besuchen. Was ich auch schade finde. Wenn man den Bogen raus hat ist es ja auch ganz einfach. Nur, wie Du schriebst: es ist halt bei vielen Menschen so: Buchführung - oh neee!

Von meiner Dozentin weiß ich, daß ihre Unternehmen, die sie in ihrer Buchhaltung unterstützt, teilweise schon lange im Geschäft, keine Ahnung haben, wie die Buchführung ihres Unternehmens aussieht, da grausts mich auch. Die könnten sie zu uns in den Lehrgang setzen.

Ich bin grad in einem Lehrgang, der grad bei Buchführung ist und mit Controlling endet :wink: Wenn ich noch Fehler in meinem Denken habe entschuldige.

Mit „Dann wirds witzig“ meinte ich, daß dann die Organisation so groß ist, daß es nicht mit ein zwei Eingangsrechnungen usw. im Monat getan ist sondern schon wesentlich mehr zu machen/zu beachten ist als mit vielleicht 10-15 Belegen im Monat die Umsatzsteuervoranmeldung und die Einnahmen-Überschußrechnung zu machen.

Mit der Frage, wie die Rechnungen zu trennen sind habe ich mal unterstellt, daß der Ursprungsposter nicht so große Ahnung von Buchführung hat - darauf bezog sich das - was ist wenn er „pflichtig“ wird. Ironie. Scusi, kam nicht rüber.

ich werde meinem Partner auch sehr nahelegen, für sein Mini-Unternehmen ab Januar ordentliche Buchführung zu machen. Jetzt noch rückwirkend - da erwürgt er mich. Noch er nicht so viel Aktivitäten, daß er den Überblick verloren hat. Daher „gehts“ noch.

Ausreichend erklärt? Noch böse?

LG
Silvia

Hallo Silvia.

ich werde meinem Partner auch sehr nahelegen, für sein
Mini-Unternehmen ab Januar ordentliche Buchführung zu machen.
Jetzt noch rückwirkend - da erwürgt er mich. Noch er nicht so
viel Aktivitäten, daß er den Überblick verloren hat. Daher
„gehts“ noch.

Ich würd’s trotzdem empfehlen, von Anfang an das Beste zu machen.
Der Mensch vergißt zu schnell zu viel.
Es gibt nämlich erheblichen Erklärungsbedarf wenn bei einer Kontrollmitteilung
eine Eingangsrechnung fehlt. Und das kann noch nach einigen Jahren passieren.
Wie schön, wenn dann alles auf Knopfdruck parat ist:
Keine Betriebsunterbrechung, keine Wühlerei im Keller, auch nach zehn Jahren nicht. Auch für das Finanzamt erfreulich.
Nur ne Empfehlung…
Gruss - digi (aEg)

Hallo

Ich habe nur etwa 100 bis 150 Belege (Einnahmen und Ausgaben) pro Jahr.
Ich numeriere sie einfach von 1 bis 100 durch und lege sie in dieser Reihenfolge ab (neuester oben).
In je einer Liste Einnahmen und Ausgaben werden sie summiert.

Bei deutlich mehr Belegen würde ich sie getrennt numerieren,
Z. B. E1 bis E100 und A1 bis A100 und in getrennten Ordnern ablegen.

Bin gespannt, was Buchhaltungsprofis zu diesem Vorschlag sagen. …

Gruß JoKu