Rechnungsproblem

Erst mal die Sachlage:
Drei Parteien wohnen in einem Dreifamilienhaus. Stein des Anstoßes ist eine illegal aufgestellte Sauna im, laut Teilungserklärung, als Trockenraum deklarierten Gemeinschaftseigentum. Diese Sauna wird von der Partei B, welche auch als längstes dort wohnt, und diese noch vor dem Wohnungserwerb der Parteien A und C aufgestellt hat, als persönliches Eigentum angesehen. Die beiden anderen Parteien wollen die Sauna auch nicht nutzen, sondern im Gegenteil den Urzustand der Teilungserklärung wieder herstellen lassen.
Mehrere Schreiben mit Fristsetzung bezüglich der Entfernung blieben erfolglos.
Da dachte Eigentümer A, dass es eine gute Idee wäre einen Fachanwalt einzuschalten.
Er suchte also einen RA mit Schwerpunkt Immobilienrecht.
Ihm schilderte Eigentümer A die Sachlage mit der Bitte den „Saunabesitzern“ einen gepfefferten Brief mit der Aufforderung die Sauna zu entfernen zu schreiben. Das würde er gerne tun, muss aber die Sachlage erst einmal überprüfen. Er fragte Eigentümer A noch, ob er denn eventuell ein paar weitere „Druckmittel“ hätten um laut mit den Säbeln zu rasseln.

Da hat Eigentümer A aufgezählt:
Der Eigentümer B hat im letzten Jahr illegal eine Terrassentüre einbauen lassen.
Er hat die Garage zum Schlafzimmer umgebaut.
Er hat sich einen Gartenpavillon bauen lassen.
Er stellt im Keller immer seine Sachen überall hin, dass man nirgendwo vernünftig durchkommt.
Das wäre ja dann genug, meinte der RA.

Eigentümer A hat noch die gesamte schriftliche Korrespondenz, Teilungserklärung etc zur Einarbeitung dagelassen.

Drei Wochen später kam dann ein Brief vom RA. Hier schrieb er, dass Eigentümer A den Eigentümer B nicht so ohne weiteres vom Saunabesuch ausschließen könnten. Dafür bräuchten Eigentümer A schon einen triftigen Grund.
Für den Türdurchbruch bräuchte er noch ein Gutachten.
Von den anderen (zugestellter Keller etc) Sachen am besten Fotos.
Und um wirtschaftlich zu arbeiten müssten sie noch eine Kostenvereinbarung treffen. Das wird ja sowieso demnächst Gesetz.

Der RA hatte weder verstanden, worum es ging, noch die ihm überlassenen Unterlagen gelesen.

Eigentümer A kündigte das Mandat sofort und und schrieb ihm noch, dass es sich nur um den Abbau der Sauna handelte. Er möchte bitte eine Rechnung schicken.
Diese kam dann auch. Es waren um die 300€

Da sich die Gebührenordnung wohl nach dem Streitwert rechnet hat er folgenden Streitwert festgelegt:

Sauna: 3000€
Garagenumbau: 2500€
Gartenpavillon: 1000€
Türdurchbruch: 2500€
Kellergänge: 1000€

Seine Begründung ist:
Auch wenn es sich nur um Druckmittel handelte, so müsste doch der Wert dieser Punkte mit berechnet werden.

Was kann Eigentümer A dagegen tun?

Jetzt noch mal einen RA einschalten wäre wohl kostenmäßig auch unsinnig.

Mit freundlichen Grüßen

Rednas

Anwälte beauftragt man nur schriftlich.
Man lässt sich per Quittung bestätigen, welche Unterlagen er bekommen hat
Am besten Kopien es sei denn Originale sind Pflicht
Erläuterung des Auftrages in Schriftform
Was er erreichen soll
Wie die Aussichten sind. sprich ein Anspruch vorhanden ist
Und wenn man schon hingeht einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen.

Ja… dann passiert sowas nicht.

ist eine Beweisfrage

sieht ohne Zeugen für den Klienten nicht so gut aus.

Wolfgang

Schlichtungsstelle RAK
Hallo!

Da sich die Gebührenordnung wohl nach dem Streitwert rechnet
hat er folgenden Streitwert festgelegt:

Sauna: 3000€
Garagenumbau: 2500€
Gartenpavillon: 1000€
Türdurchbruch: 2500€
Kellergänge: 1000€

Seine Begründung ist:
Auch wenn es sich nur um Druckmittel handelte, so müsste doch
der Wert dieser Punkte mit berechnet werden.

Was kann Eigentümer A dagegen tun?

Also darüber hätte der RA sicher aufklären müssen (ich hab im Übrigen keine Ahnung ob das richtig ist, was der Anwalt sagt, ich kenne mich im deutschen Gebührenrecht nicht aus). Ich kenne mich im deutschen Standesrecht nicht so genau aus, aber wenn ein Anwalt seinen Mandanten offen in eine Kostenfalle laufen lässt, könnte das ein Disziplinarvergehen sein. Ich kenne die Praxis nur von Österreich und bezüglich Gebühren und Mandanten kennen die Disziplinarräte und die OBDK keine Gnade. Man müsste einen solchen Sachverhalt aber sicher nochmal im Detail genau prüfen.

Jetzt noch mal einen RA einschalten wäre wohl kostenmäßig
auch unsinnig.

Darüber kann ich nichts sagen. In Gebührenstreitigkeiten ist es auch oft eine ganz gute Idee, sich an die Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltskammern zu wenden.

Gruß
Tom

Typisches Anwaltsproblem
Ich hatte mal zu dem Thema sogar eine WebSite.
Die begann mit den Zeilen „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt“. Eine Verfügung des preußischen König Friedrich Wilhelm 1. von 1726. Darauf basiert die noch bis heute getragene schwarze Robe der Richter und Anwälte.

Es ist ein Problem.
Erst einmal, einen Anwalt zu finden wie man es manchmal im TV sieht, der Engangiert seine Arbeit tut im Sinne seines Mandaten, wenn er nicht mit dem Mandanten bekannt ist, ist so gut wie unmöglich.

Richtig engagierte Anwälte sind nur die frisch von der Schule ohne Ahnung und wer sich mal in dem Metier eingearbeitet hat, der paßt sich an d.h. Viel kassieren und wenig leisten.

Deswegen wird immer wieder empfohlen sich einen Anwalt nicht aus dem Telefonbuch zu suchen oder von Anwaltvertmittlungsstellen, weil das alles gekaufte Vermittlungen sind.

Außerdem würde ich mir keinen „Fachanwalt“ von Schutzbünden nehmen (Mieterschutzbund oder ADAC oder so).
Ein guter Anwalt hat das nicht nötig sich über eine Institution Kunden zuschieben zu lassen.
Mehr will ich über die Qualität vermittelter Fachanwälte nichts sagen, aber ich hatte schon welche vom ADAC und vom Mieterschutzbund und würde das nie wieder machen.

Zur Anwaltssuche : Frage bei deiner örtlichen Anwaltskammer nach.

Und, noch ein Hinweiß, die dürfen keinen empfehlen, aber die Listen sind nicht Alphabetisch und eine Liste fängt man immer von oben an, wurde mir auf der Anwaltskammer mit einem Schmunzeln gesagt …

Ansonsten hast du eine ganz normale Anwaltserfahrung gemacht.

Richtig engagierte Anwälte sind nur die frisch von der Schule
ohne Ahnung und wer sich mal in dem Metier eingearbeitet hat,
der paßt sich an d.h. Viel kassieren und wenig leisten.

Hallo,

jaja, und in der Wurst vom Fleischer ist nur noch Fett, die Handwerker sind auch nicht das was sie mal waren und zocken ab, Politiker sind allgemein verlogen und karrieregeil, Pfarrer nicht keusch und Studenten immer faul… (Fortsetzung folgt)

Gute Nacht Abendland!

Danke für die sinnlose Aneinanderreihung bloßer Vorurteile. Hast du eigentlich sonst noch Probleme?

fragend:

der showbee

2 „Gefällt mir“

Erst einmal, einen Anwalt zu finden wie man es manchmal im TV
sieht…

Wenn das der Maßstab ist, kannst du keinem Anwalt einen Vorwurf machen: 99,999999 % aller Rechtsstreitigkeiten sind nicht TV-geeignet, weil sie für Unbeteiligte langweilige Routine sind. Warum soll mach sich in diesen 99,9999999% dann engagieren ?

Außerdem ist Alley Mc Beal auch lieber mit was anderem beschäftigt.

mfg A.

Hallo!

Die begann mit den Zeilen „Wir ordnen und befehlen hiermit
allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel,
welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu
tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem
erkennt“.

Und was will uns das sagen? Die Robenpflicht als solches finde ich gar nicht einmal schlecht, weil sie irgendwie etwas würdevolles hat. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Deine zitierte Verordnung kein Schwein mehr interessiert, ist Dein Hinweis recht uninteressant. Es sei denn, Du wolltest aus der Robenpflicht einen Rückschluss auf die Spitzbubigkeit (oder heißt es spitzbübigkeitt???) der Träger angedenken, was natürlich vollkommener Unsinn ist.

Es ist ein Problem.
Erst einmal, einen Anwalt zu finden wie man es manchmal im TV
sieht, der Engangiert seine Arbeit tut im Sinne seines
Mandaten, wenn er nicht mit dem Mandanten bekannt ist, ist so
gut wie unmöglich.

Humbug: Bei der derzeitigen Lage am Markt kannst Du davon ausgehen, dass jeder Anwalt bemüht sein wird, seine Mandanten so gut wie nur irgend möglich zu betreuen. Andernfalls kommen sie nämlich nicht wieder und, was schlimmer ist: Empfehlen ihn nicht weiter oder reden schlecht über ihn.
Aber nein, Du hast Recht. Bein einem durchschnittlichen Einkommen bei Einzelanwälten von knapp 1500 Euro netto im Monat ist doch keiner von denen auf noch ein Mandat angewiesen. Im Gegenteil, sie würden doch nur die Zeit verplanen, die ihnen bliebe, um die Geldmassen auszugeben, die sie herankarren, würden sie mehr Mandate annehmen.
Die engagierten Anwälte bei Barbare Salesch bilden da natürlich eine Ausnahme, weil sie von Sat.1 bezahlt werden und deswegen Mandate günstiger anbieten und mehr Idealismus im Spiel ist, weil schon einiges dazugehört, einen Mordprozess in 30 Minuten durchzuziehen. Aber am Ende kommt ja eine SMS mit der Adresse des Entlastungszeugen…das macht die Sache natürlich gegenüber dem normalen Anwalt, der keine SMS von seinem Privatermittler bekommt, ein wenig einfacher.

Richtig engagierte Anwälte sind nur die frisch von der Schule
ohne Ahnung und wer sich mal in dem Metier eingearbeitet hat,
der paßt sich an d.h. Viel kassieren und wenig leisten.

Humbug: Natürlich ist ein Anwalt „frisch von der Schule“ ein Anwalt, der immerhin ein juristisches Studium abgeschlossen hat und darüber hinaus noch ein Referendariat, das sich über zwei Jahre erstreckt und mit noch einem Examen endet. Wenn jemand keine Ahnung hat, schafft er nicht zwei Staatsexamen. Zumal die Latte recht hoch hängt. Ich will nicht sagen, dass jeder, der zwei Examen schafft, der geborene Anwalt ist. Aber dass er absoluter Laie sei kann man wohl auch nicht behaupten. Und die Idee mit „Viel Kassieren, wenig leisten“ kann doch nicht Deine ernst sein. Ist das nicht absolut unüblich? Wenn ich als Malermeister endlich genügend Aufträge habe, um mich über Wasser zu halten, streiche ich dann nur noch halbe Wohnungen und lasse mir ganze bezahlen? Das ist doch Schwachsinn. Kein Mensch würde so handeln oder denken.

Deswegen wird immer wieder empfohlen sich einen Anwalt nicht
aus dem Telefonbuch zu suchen oder von
Anwaltvertmittlungsstellen, weil das alles gekaufte
Vermittlungen sind.

Du suchst Dir sicher auch Deinen Arzt nicht aus dem Telefonbuch, sondern Du gehst zu dem Arzt Deines Vertrauens. Gleiches gilt für die Autowekstatt, den Malermeister, den Pizzadienst. Was nicht heißt, dass ein beliebig aus dem Telefonbuch ausgewählter Pizzadienst einen schlechte Calzone macht. Das gleiche gilt für den Anwalt, dessen Calzone halt im übertragenen Sinne die Klageschrift ist.

Mehr will ich über die Qualität vermittelter Fachanwälte
nichts sagen,

Der Satz hätte lauten sollen „Weniger will ich über vermittelte Anwälte und auch sonst nicht sagen, denn was ich gesagt habe, ist dermaßen gehaltlos und aus der Luft gegriffen, dass es für heute genügt“.

Mieterschutzbund und würde das nie wieder machen.

Das Problem ist folgendes: Ist ein Mandant vom Anwalt enttäuscht, hat das vielleicht nicht den Grund, dass der Anwalt schlechte Arbeit geleistet hat, sondern vielleicht nur, dass der Anwalt dem Mandanten nicht vermitteln konnte, warum dieses oder jenes so passiert ist wie es passiert ist.

Zur Anwaltssuche : Frage bei deiner örtlichen Anwaltskammer
nach.

Es gehört schon reichlich Ignoranz dazu, in der Stadt in der man lebt nicht ohne Hilfe der Kammer eine gute Kanzlei zu finden.

Florian.

2 „Gefällt mir“