Erst mal die Sachlage:
Drei Parteien wohnen in einem Dreifamilienhaus. Stein des Anstoßes ist eine illegal aufgestellte Sauna im, laut Teilungserklärung, als Trockenraum deklarierten Gemeinschaftseigentum. Diese Sauna wird von der Partei B, welche auch als längstes dort wohnt, und diese noch vor dem Wohnungserwerb der Parteien A und C aufgestellt hat, als persönliches Eigentum angesehen. Die beiden anderen Parteien wollen die Sauna auch nicht nutzen, sondern im Gegenteil den Urzustand der Teilungserklärung wieder herstellen lassen.
Mehrere Schreiben mit Fristsetzung bezüglich der Entfernung blieben erfolglos.
Da dachte Eigentümer A, dass es eine gute Idee wäre einen Fachanwalt einzuschalten.
Er suchte also einen RA mit Schwerpunkt Immobilienrecht.
Ihm schilderte Eigentümer A die Sachlage mit der Bitte den „Saunabesitzern“ einen gepfefferten Brief mit der Aufforderung die Sauna zu entfernen zu schreiben. Das würde er gerne tun, muss aber die Sachlage erst einmal überprüfen. Er fragte Eigentümer A noch, ob er denn eventuell ein paar weitere „Druckmittel“ hätten um laut mit den Säbeln zu rasseln.
Da hat Eigentümer A aufgezählt:
Der Eigentümer B hat im letzten Jahr illegal eine Terrassentüre einbauen lassen.
Er hat die Garage zum Schlafzimmer umgebaut.
Er hat sich einen Gartenpavillon bauen lassen.
Er stellt im Keller immer seine Sachen überall hin, dass man nirgendwo vernünftig durchkommt.
Das wäre ja dann genug, meinte der RA.
Eigentümer A hat noch die gesamte schriftliche Korrespondenz, Teilungserklärung etc zur Einarbeitung dagelassen.
Drei Wochen später kam dann ein Brief vom RA. Hier schrieb er, dass Eigentümer A den Eigentümer B nicht so ohne weiteres vom Saunabesuch ausschließen könnten. Dafür bräuchten Eigentümer A schon einen triftigen Grund.
Für den Türdurchbruch bräuchte er noch ein Gutachten.
Von den anderen (zugestellter Keller etc) Sachen am besten Fotos.
Und um wirtschaftlich zu arbeiten müssten sie noch eine Kostenvereinbarung treffen. Das wird ja sowieso demnächst Gesetz.
Der RA hatte weder verstanden, worum es ging, noch die ihm überlassenen Unterlagen gelesen.
Eigentümer A kündigte das Mandat sofort und und schrieb ihm noch, dass es sich nur um den Abbau der Sauna handelte. Er möchte bitte eine Rechnung schicken.
Diese kam dann auch. Es waren um die 300€
Da sich die Gebührenordnung wohl nach dem Streitwert rechnet hat er folgenden Streitwert festgelegt:
Sauna: 3000€
Garagenumbau: 2500€
Gartenpavillon: 1000€
Türdurchbruch: 2500€
Kellergänge: 1000€
Seine Begründung ist:
Auch wenn es sich nur um Druckmittel handelte, so müsste doch der Wert dieser Punkte mit berechnet werden.
Was kann Eigentümer A dagegen tun?
Jetzt noch mal einen RA einschalten wäre wohl kostenmäßig auch unsinnig.
Mit freundlichen Grüßen
Rednas