rechnungsprüfung

Liebe/-r Experte/-in,
Um Ihnen meine Frage näher zu bringen , schreibe ich Ihnen erneut !
In meinem Leasingvertrag handelt es sich um einen Neuwagen.
Preis: 15.745.69
zuzügl.16% MwSt 2.519.31
Gesamtfahrzeugpreis: 18.265.00
Meine monatl.Raten inkl.19% MwSt.263.88 x 36 = 9499.68€
Wieviele zinsen dazu kommen ist nirgends aufgeführt .Ich habe selbstverständlich eine detaillierte Rechnung darüber verlangt , aber stattdessen folgende erhalten :
Verkaufspreis Gebrauchtwagen 9132.15 €
zuzügl.19%MwSt. 1735.11 €
Gesamtpreis: 10867.26 €
Außerdem mußte ich eine Car-Garantie (wäre Vorschrift)
über 395.00 € abschließen .
Meine Frage: Im Fahrzeugpreis von 18.265.00 € waren doch schon 16%MwSt.enthalten , weshalb verlangt man nun von mir nochmals 19%MwSt.?
Ist solch eine Rechnung zulässig ?
An welche Stelle kann ich mich gegebenenfalls wenden??

Hallo,

Sie müssen sofort zu einem Anwalt. Das ganze ist sehr
ungewöhnlich und ich glaube nicht, dass Sie das selbst
zu Ihrem Vorteil lösen können.

Freundliche Grüsse

Walter Dettinger

Liebe/-r Experte/-in,
Um Ihnen meine Frage näher zu bringen , schreibe ich

Ihnen

erneut !
In meinem Leasingvertrag handelt es sich um einen

Neuwagen.

Preis: 15.745.69
zuzügl.16% MwSt 2.519.31
Gesamtfahrzeugpreis: 18.265.00
Meine monatl.Raten inkl.19% MwSt.263.88 x 36 =

9499.68€

Wieviele zinsen dazu kommen ist nirgends aufgeführt

.Ich habe

selbstverständlich eine detaillierte Rechnung darüber

verlangt

, aber stattdessen folgende erhalten :
Verkaufspreis Gebrauchtwagen 9132.15 €
zuzügl.19%MwSt. 1735.11 €
Gesamtpreis: 10867.26 €
Außerdem mußte ich eine Car-Garantie (wäre Vorschrift)
über 395.00 € abschließen .
Meine Frage: Im Fahrzeugpreis von 18.265.00 € waren

doch

schon 16%MwSt.enthalten , weshalb verlangt man nun von

mir

nochmals 19%MwSt.?
Ist solch eine Rechnung zulässig ?
An welche Stelle kann ich mich gegebenenfalls wenden??

Hallo Kornelia,
leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Bei dem Thema „Rechnungsprüfung“ geht es nicht und die Prüfung von einzelnen Rechnungen, sondern es handelt sich um eine Aufgabe aus dem Vereins- und Revisionsrecht. D.h. die Rechnungsprüfung hat zur Aufgabe, die Buchhaltung und die Rechnungslegung eines Vereins zu prüfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

ich bninzwar Rechnungsprüfer , aber das bedeutet die Bücher also eine Jahreabrechnung zu prüfen, keinen Rechnungsbeleg. Sorry. Hier liegt eine Fragestellung zum USt Recht vor.

MfG
Chris