rechnungsprüfung

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um einen Streitwert zwischen meiner Mutter und Ihrer Kranenkasse im Wert von 312 EUR. Sie beauftragte einen Rechtsbeistand im Sozialrecht und dieser legte Widerspruch ein. Dieser Widerspruch wurde seitens der Krankenkasse abgelehnt, meine Mutter erhielt daraufhin von dem Rechtsbeistand eine Rechnung in Höhe von 756 EUR. Bei diesem geringen „Streitwert“, ist die Erhebung einer solchen Rechnungssumme seitens des Rechtsbeistandes gerechtfertigt oder überhöht? Nach welche Richtlinien oder Gebührentabellen kann ich mich verbindlich richten bzw. was kann ich unternehmen wenn dies nicht rechtens ist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Danielle M.

Leider nicht meine Fachgebiet.