Rechnungsprüfung in einer WEG

Guten Tag an die Rechtsexperten,

in einer Wohneigentums-Gemeinschaft, die aus nur zwei Parteien besteht – und deshalb keinen Beirat hat – ist die jährliche Rechnungsprüfung so geregelt, dass jedes Jahr eine Partei abwechselnd diese Prüfung durchführt und dann bei der Eigentümer-Versammlung kurz Bericht erstattet.

Der Hausverwalter macht seine ordentliche Jahres-Abrechnung und legt sie vor.

Nun besteht eine der beiden Parteien anscheinend schon immer darauf, dass ihr auch dann Kopien aller Rechnungen vorgelegt werden, wenn sie nicht zur Prüfung an der Reihe ist.

Ist dieser Anspruch berechtigt? Muss der Hausverwalter dem nachkommen oder kann er das nach gesetzlichen Bestimmungen verweigern?

Vielleicht eine etwas delikate Angelegenheit, aber das sollte mal geklärt werden, um der Ruhe und des lieben Friedens willen.

Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.

Freundliche Grüße Walter VB

Ja.