Rechnungsschreibung eines Maklers

Hej,

tut mit leid wenn meine Frage etwas ‚korinthenkackererei‘ anhaftet!
Es wurde uns eine Wohnung vermittelt, wegen der Provision habe ich ‚fast keine‘ Probs, nur mit der Rechnung, hm.
Zum Einen wurden wir in der Rechnung als Verkäufer aufgeführt, etwas seltsam, zum Anderen erfolgte die Rechnungsstellung zum Notartermin!
Als ich den Makler darauf angeprochen habe meinte er, normalerweise stimmt er Termine, auch Notartermine mit den Parteien ab. Hm, zum Besichtigungstermin war er wegen einer anderen Sache nicht anwesend, und den Notartermin haben wir mit dem Verkäufer absgestimmt und den Makler über den Termin informiert - selbiger konnte leider nicht anwesend ein, da er einen anderen Termin hatte.
Nach Erhalt seiner Rechnung, habe ich zum Einen die Schnelligkeit der Rechnungerstellung moniert, zum Anderen das Zahlungsziel. Letzteres ist aber unbedeutend. Zur Rechnungsstelung habe ich die Antwort erhalten das dieser Verkauf bereits in die Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober einbezogen worden ist - etwas seltsam, aber ich denke das wäre eine Frage an die Steuerspezies!
Uns wurde eine Rechnung ohne Unterschrift präsentiert, auf diesen Sachverhalt hatte ich ihn angeschrieben. Seine Antwort war, Rechnungen werden immer ohne Unterschrift ertellt.
Nach meinem Kenntnisstand werden ‚maschinell‘ erstellte Rechnungen ohne Unterschrift erstellt, enthalten dann aber auch den entsprechen Zusatz, wie ‚Diese Rechnung ist auch ohne Ubterschrift etc. rechtsgültig‘.
Ist letztere Aussage korrekt, oder sollte ich mich irren?
Wenn ich ich diese Frage nicht im korrekten Forum gestellt habe, bitte ich um Vergebung und evt. Verschiebung meines Beitrags in den korrekten Threat - Danke!

Gruss
Joker

Hallo Joker

Rechnungen brauchen keine Unterschrift. Wozu auch? Bei Quittungen ist
das was anderes.

Was ist denn eigentlich Dein Problem?

Gruss
Heinz

etwas seltsam, zum Anderen erfolgte die Rechnungsstellung zum
Notartermin!

Das ist üblich, die Courtage des Makler ist mit dem Abschluß des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Ich haeb schon Makler erlebt, die mit dem Überreichen der Rechnung einen Verrechnungsscheck erwartet haben.

informiert - selbiger konnte leider nicht anwesend ein, da er
einen anderen Termin hatte.

Was spielt das für eine Rolle ?

Nach Erhalt seiner Rechnung, habe ich zum Einen die
Schnelligkeit der Rechnungerstellung moniert, zum Anderen das
Zahlungsziel.

Völlig zu Unrecht, siehe oben.

einbezogen worden ist - etwas seltsam, aber ich denke das wäre

Der Makler muß keine Begründung abliefern.

Uns wurde eine Rechnung ohne Unterschrift präsentiert, auf

Wofür ist das wichtig ? Die Courtage wird völlig zu Recht in rechnung gestellt.

Ist letztere Aussage korrekt, oder sollte ich mich irren?

Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht.

Hi!

Dir stinkt doch nur, dass er offenbar nichts oder nicht viel getan hat.

Verstehe ich.

Ich arbeite generell ohne Makler. Dann habe ich auch kein Problem mit einem…

Grüße,

Mathias

Hej,

normal arbeite ich auch ohne Makler, aber dieses Mal hatte die Verkäuferin - zu ihrem eigenen Bedauern, und drei Objekten die sie auf den Markt bringen wollte - selbigen eingeschaltet, und dann auch noch mit einem Alleinauftrag.

Korrekt erkannt, Danke!

Gruss
Joker

Anm.: Mein Problem mit der nicht unterschriebenen Rechnung hat sich erledigt. Nur das eine noch nicht beglichene Rechnung bereits in die UstVA einfließt, ist für mich ein steuerliches Phänomen.

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etwas seltsam, zum Anderen erfolgte die Rechnungsstellung zum
Notartermin!

Das ist üblich, die Courtage des Makler ist mit dem Abschluß
des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Ich haeb
schon Makler erlebt, die mit dem Überreichen der Rechnung
einen Verrechnungsscheck erwartet haben.

Wie jetzt, es gibt heute noch Schecks? Will ich sofort haben!

informiert - selbiger konnte leider nicht anwesend ein, da er
einen anderen Termin hatte.

Was spielt das für eine Rolle ?

Hatte ich nicht geschrieben, daß er normaler Weise die Termine koordiniert? Aber da er nicht in die Hufe gekommen ist, haben wir uns drum gekümmert!

Nach Erhalt seiner Rechnung, habe ich zum Einen die
Schnelligkeit der Rechnungerstellung moniert, zum Anderen das
Zahlungsziel.

Völlig zu Unrecht, siehe oben.

einbezogen worden ist - etwas seltsam, aber ich denke das wäre

Der Makler muß keine Begründung abliefern.

Uns wurde eine Rechnung ohne Unterschrift präsentiert, auf

Wofür ist das wichtig ? Die Courtage wird völlig zu Recht in
rechnung gestellt.

Habe ich die Courtage moniert? Nein!

Ist letztere Aussage korrekt, oder sollte ich mich irren?

Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht.

Wenn ich zu Satzfetzen meine Kommentare abgebe, würde ich es auch nicht verstehen!
Trotzdem Danke für deinen Beitrag!

Hej Heinz,

Thema ist soweit durch, siehe Antwort von Mathias und mein Kommentar dazu.

Gruss
Joker

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