Rechnungsstellung an ein Drittland (In diesem Fall Seychellen)

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen Auftrag für eine Firma auf den Seychellen. Dies lief über einen in Deutschland ansässigen Vertriebspartner, der auf den Seychellen lebt.
Es handelt sich um eine Hochzeitsagentur, welche Hochzeitspaare und Fotografen (Ich) vor Ort zusammen bringt um Hochzeiten durchzuführen und fotografieren zu lassen.

Die Rechnung soll nun an die Firma auf den Seychellen gestellt werden und ich finde leider keine genaue Information, wie genau ich so eine Rechnung als Einzelunternehmer stellen muss, damit aus deutscher Sicht die Rechnung gültig ist und akzeptiert wird.

Danke für die Hilfe und freundliche Grüße
Sascha

Aus deutscher Sicht ist der Ort des Umsatzes auf den Seychellen (sogenanntes „Drittland“), somit ist es umsatzsteuerlich nicht steuerbar. Du schreibst einfach eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Ob auf den Seychellen irgendwelche steuerlichen Pflichten für dich bestehen, weiß ich nicht, ich vermute aber mal, eher nicht.

Super, vielen Dank!
Brauche ich einen Nachweis in irgendeiner Form für das deutsche Finanzamt?

Du solltest die Einkünfte in deiner Gewinnermittlung angeben, also Kopie Rechnung und Kontoauszug als Beleg, ganz normal.