Damit meine Antwort wegen Regelverstoßes nicht gelöscht wird, muss ich mich bei rechtlichen Aussagen zurückhalten.
„Grundsätzlich, zumindest aus rechtlicher sowie steuerrechtlicher
Sicht, bestehen bei den Möglichkeiten der Änderungen der
Accountdaten (Accountinhaber [Vertragspartner]) keine Bedenken,…?“
Wenn diese Accountdaten (ich nenne es jetzt einmal Inhaberdaten) geändert werden, wird der geschlossene Vertrag sozusagen „ungültig“.
Ohne Einverständnis/Zustimmung der anderen Seite kann und darf man keinen Vertrag ändern.
Die Inhaberdaten stellen aber einen wesentlichen Teil des Vertrages dar.
Für diesbezügliche weitere Fragen verweise ich jetzt mal an den Rechtsbereich.
Mit einem neuen Account würdest du natürlich „auf Nummer sicher“ gehen: „Neuer“ Vertragspartner unter Behalt der bisherigen Altvertragsdaten + jederzeitige Nachvollziehbarkeit des Vertragsverlaufs (wichtig für Verjährung und Buchhaltungsvorschriften)
Ansonsten müsstest du eine „Historie“ in deinem Verwaltungssystem schaffen, die jede Änderung „rechtssicher“ dokumentiert. Meines Wissens nach ist das auf reiner Datenbasis jedoch nicht möglich, so dass immer noch „handfeste Belege“ gesammelt werden müssten.
„In diesem Zusammenhang kann der KD dann seine eigene Anschrift
ändern, sowie die Rechnungsanschrift, nicht aber seinen eigenen
Namen (Als Accountinhaber/ Vertragspartner, auch nicht bei
Umfirmierung z.B.), nicht seinen Firmennamen, nicht die
Unternehmensrechtsform?“
Es gibt ja den Begriff des „Rechtsnachfolgers“, genauso wie ein Dritter an Stelle des ursprünglichen Vertragspartners eintreten kann. (Vertragsübernahme)
Wenn also im Laufe der Zeit aus einer GmbH eine GmbH & Co. KG wird, so ändert sich zwar die Unternehmensform, mit der Rechtsnachfolge der GmbH & Co. KG werden (oder können) aber auch bestehende Verträge der GmbH übernommen werden. (—> weiter im Rechtsbereich)
Für dich bedeutet es später vielleicht:
Du stellst irrtümlich eine Rechnung noch an die GmbH. Diese kann die Rechnung aber nicht mehr verbuchen und bezahlen, weil sie sie nur als GmbH&Co. KG ODER als Kommanditistin (Co.KG) verbuchen kann.
Dann sendest du Mahnung um Mahnung … und eigentlich ist es nur eine kleine Lappalie, die auf beiden Seiten nur Ärger hervorruft.
Der „Nerv“ ist dann in deiner Buchhaltung, da die falsch ausgestellte Rechnung dann wieder zurückgebucht und neu geschrieben werden muss.
Eigentlich kein Problem … ich erlebe es aber immer wieder, dass jahrelang alles (unter der falschen Bezeichung) gut geht… bis dann der Steuerberater gewechselt wird … und dieser dann vielleicht den Wunsch hat, die „Kontenstände auszugleichen“.
Für ihn entfallen dann buchhalterisch die Verbindlichkeiten … so lange bis eine ordnungsgemäße Rechnung eingeht.
Steuerrechtlich problematisch, wenn es über den Jahreswechsel hinausgeht und du die Rechnungen längst im Haben verbucht hattest.
Das wirkt sich dann auch auf deinen G&V bzw Bilanz aus.
Deshalb: Daten immer aktuell halten. Das erspart unnötigen Ärger.
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Du siehst:
Mit einer Inhaberdatenänderung oder Rechnungsstellungänderung ergeben sich Aspekte, die man oft nicht berücksichtigt.
Das Anlegen eines neuen Accounts erspart dir diese.
Du solltest dir nur eine irgendwie geartete Historie/Struktur schaffen, die dir auch im Nachhinein zeigt, dass es sich um einen „Stammkunden“ handelt und nicht um einen „Neuen“.
Mein Tipp dazu:
Vergib eine Kundennummer.(z.B. 12345)
Mit jeder Änderung der Adresse fügst du eine Zusatznummer an (z.B. 12345-1)
So kannst du selbst Jahre später noch nachvollziehen, dass 12345 mit 12345-20 identisch ist.
Hier kommt es jetzt auf deine Software an.
Bei Kundennummern, die nur auf den Ziffern beruhen, müsstest du bereits im Vorfeld Nummern für spätere Änderungen reservieren
Beispiel:
123450, 123460 (die automatische Vergabe erfolgt also in 10er Schritten, damit noch Platz für zusätzliche Numemrn ist)
Problem:
Wenn du sehr viele Kunden hast, wird die Kundennumemr viel zu lang werden.
Lösung:
Bring ein Zusatzfeld/Eintrag an, die die alte Kundennummer aufweist. Jetzt hast du „das übliche Chaos“, kannst aber immer nachsehen, ob es wirklich ein Altkunde oder Neukunde ist.
PS:
Entschuldige die lange Zwischenzeit… Hektik- + Urlaubszeit 