Rechnungsstellung bei KFZ-Reparatur

Nach dem Austausch der PKW-Antrieswellen (Gelenkwellen) erhielt ich eine Rechnung mit einem mir unklaren „Austausch-Altwert“
Der Betrag entspricht 10% der Teilekosten und ist
mit 19% MwSt belegt.
Ich war bisher der Meinung, dass ich für wiederverwertbare Teile eher eine Gutschrift
bekomme als eine zusätzliche Belastung.
Wie lautet die Begründung für diese Art der Berechnung? Welche gesetzliche Grundlage ist
gegeben?
MfG, jacket2000