Rechnungsstellung bei Verzugszinsen nach Immobilienkauf

Wenn der Kaufpreis für eine Immobilie zu spät eingeht, fallen für den Käufer Verzugszinsen an. Wer stellt hierfür die Rechnung? Muss das der Notar machen oder der Verkäufer?Hier könnte es schwierig sein, die Berechnung unstrittig zu machen, da der Privatmensch ja irgendwelche Internetrechner benutzen muss, deren Zuverlässigkeit er nicht ohne Weiteres beurteilen kann…

Hallo

Derjenige, der fordert, muss zunächst mal irgendeine Art von Forderung stellen. Dazu reicht doch ein simpler Internet-Verzugszinsenrechner.

Womöglich wird das „der“ Notar gegen entsprechendes Entgeld auch machen, sicher aber ein Rechtsanwalt. Aber warum willst Du unbedingt noch weitere „Strittigkeiten“ (wie die Kosten für die „unstrittige Verzugszinsenberechnung“) auslösen, solange der Schuldner noch gar keine Gelegenheit hatte, Deine Verzugszinsen-Forderung dem Grunde oder oder Höhe nach zu bestreiten? Auf solchen ohne Notwendigkeit losgetretenen Kosten wirst Du i.d.R. sitzenbleiben … Dann wäre es besser gleich die Verzugszinsforderung abzuhaken, sonst wird alleine das Stellen einer Verzugszinsenforderung teurer als die eigentlichen Verzugszinsen, die Du haben möchtest.

Grüsse Rudi