Ist es korrekt auf einer Rechnung, die im Rahmen des Kleinunternehmertums ausgestellt wird, die Aufbewahrungsfrist für den Kunden von 2 Jahren mit anzugeben? Welcher Sinn steckt hinter dieser Angabe auf der Rechnung?
Verhält es sich nicht eher so, dass die Rechnungen vom Aussteller 10 Jahre aufbewahrt werden müssen?
Ist es korrekt auf einer Rechnung, die im Rahmen des
Kleinunternehmertums ausgestellt wird, die Aufbewahrungsfrist
für den Kunden von 2 Jahren mit anzugeben?
Wie kommst du denn darauf? Da hab ich noch nie etwas von gehört…
Welcher Sinn steckt
hinter dieser Angabe auf der Rechnung?
Würde mir jetzt auch keiner einfallen.
Verhält es sich nicht eher so, dass die Rechnungen vom
Aussteller 10 Jahre aufbewahrt werden müssen?
Meines Wissens nach müssen sie sowohl vom Aussteller als auch vom Empfänger, insofern er sie steuerlich geltend macht 10 Jahre aufgehoben werden.
Ist es korrekt auf einer Rechnung, die im Rahmen des
Kleinunternehmertums ausgestellt wird, die Aufbewahrungsfrist
für den Kunden von 2 Jahren mit anzugeben? Welcher Sinn steckt
hinter dieser Angabe auf der Rechnung?
Verhält es sich nicht eher so, dass die Rechnungen vom
Aussteller 10 Jahre aufbewahrt werden müssen?
Das stimmt;
und wenn der Empfänger ein Geschäftsmann ist, muss er sie auch 10 Jahre aufbewahren.
Als Privatmensch muss er sie 2 Jahre aufheben, wenn es sich um eine „Haushaltsnahe Dienstleistung“ handelt, die er dann bei der Steuererklärung absetzt.