Rechnungsstellung eines Rechtsanwalts

Mir stellt sich die Frage wie ein Rechtsanwalt seine Kosten gegenüber seinem Mandanten abzurechnen hat. Gibt es dafür Vorschriften?

Nehmen wir an, dass jemand für einen Streitfall einen Rechtsanwalt engagiert hat. Der soll für ihn Akten anfordern und Klage einreichen. Der Mandant leistete eine Zahlung als Vorschuss aufgrund einer ersten Rechnung nach §9 RVV RVG. 6 Wochen später erhält er einen Brief mit dem Inhalt, dass die Unterlagen da wären, aber noch Dokumente ausgefüllt werden müssten, die dann zugeschickt werden würden. Außerdem soll eine weitere Zahlung erfolgen, dies wird jedoch nicht als Rechnung übersandt.
Eine Nachfrage nach einer Rechnungsaufstellung wird ausweichend beantwortet.

Welche Handhabe hat der Mandant bzw. wie sollte er weiter vorgehen?

Hallo!

Welche Handhabe hat der Mandant bzw. wie sollte er weiter
vorgehen?

Jedenfalls nciht zahlen, bevor er eine ordentliche Rechnung erhalten hat, § 10 Abs. 1 RVG.