Ich möchte mich mit der Frage an euch wenden, was denn für eine
Rechnungsstellung essentiell ist.
Also ganz im Detail:
Adresse
eigene Adresse
Datum
Art der Leistung
Mehrwertsteuer (welcher Satz für was?)
Rechnungsnummer (?)
Unterschrift
Zahlungsziel (?)
Steuernummer beim Finanzamz (?)
Muß das alles in einer Rechnung erscheinen, damit sie
rechhtskräftig (oder wie das heißt) wird?
Kann man sich die Rechnungsnummer ausdenken oder muß da
durchnummeriert werden? (der kunde muß ja nicht gleich wissen,
wie viele Rechnungen man so stellt, und das ist jetzt nicht
unseriös.)
Muß man, bei ausgewiesener und in Rechnung gestellter MwSt die
nummer, die man vom Finanzamt hat angeben?
Ich bin freiberuflich tätig, falls das wichtig ist.
Ja, Fragen über Fragen, ich glaube, ein Verweis auf eine
aussagekräftige Referenz wäre auch schon super…
Ich möchte mich mit der Frage an euch wenden, was denn für eine Rechnungsstellung essentiell ist.
Also ganz im Detail:
Adresse Ja
Die Kundennummer
eigene Adresse Ja
Datum Auf jeden Fall, es könnte ja die Rechnung von vor ein paar Jahren sein.
Art der Leistung Ja, Arbeitszeit, Material wenn benutzt, Einzelpreis und Gesamtpreis usw. exakte Aufstellung
Mehrwertsteuer Ja (welcher Satz für was?) z.B. Stundenlohn Normaler MWST-Satz
Rechnungsnummer (?) Ja
Unterschrift Ja
Zahlungsziel (?) Ja
Die Bezeichung, daß es sich um eine Rechung handelt. Könnte ja auch nur ein Kostenvoranschlag sein.
Dein Bankkonto auf das der Betrag überwiesen werden soll.
Steuernummer beim Finanzamt (?) Nein
Der Gerichtsort, wenn es Probleme mit der Zahlung gibt.
Muß das alles in einer Rechnung erscheinen, damit sie rechtskräftig (oder wie das heißt) wird?
Ja
Kann man sich die Rechnungsnummer ausdenken
Ja
oder muß da durchnummeriert werden?
Nein, Hauptsache du weißt, welche Rechnungen mit welchen Nummern du losgeschickt hast. Das durchnummerieren ist nur zur besseren Übersicht. Ich habe in der Rechungsprüfung gearbeitet und weiß deshalb, daß manche Firmen jedes Jahr von neuem anfangen. Nur die Jahreszahl die mit der Rechnungsnummer verknüpft ist, hat sich geändert. z. B. 000102001
(der kunde muß ja nicht gleich wissen, wie viele Rechnungen man so stellt, und das ist jetzt nicht unseriös.)
Nein
Muß man, bei ausgewiesener und in Rechnung gestellter MwSt die
nummer, die man vom Finanzamt hat angeben?
Nein
Ich bin freiberuflich tätig, falls das wichtig ist.
Als was bist du freiberuflich tätig, wegen der Mwst.
monika hat schon ne menge geschrieben, nur nicht alles unbedingt richtig
ab dem 1. juli 2002 muss auch zwingend die steuernummer vom finanzamt auf die rechnung, also fang gleich damit an. inwieweit die regelung bleibt ist noch unklar.
des weiteren würde ich der nachprüfbarkeit halber nicht mit rechnung 73 anfangen, sondern wirklich mit der 1. stell dir vor in 6 jahren bekommst du eine aussenprüfung und der mann vom finanzamt fragt dich was mit den 72 ersten rechnungen war? blöde sache, schlecht zu erklären, also lieber gar nicht erst in erklärungsnot bringen.
zum steuersatz ist es entscheidend, welche art von umsaetzen du tätigst. schreibe mal hierzu mehr.
also du schreibst du bist freiberuflich tätig, leider schreibst du nicht wie hoch die Zahl deiner Rechnungenn im Jahr ist.
Freiberufler nutzen oft das umgekehrte Datum als Re-Nr. kann man sich merken, jedem erklären und es ist aufsteigend.
solltest du mehrere rechnungen an einem Tag schreiben, so nutze die Rechnungsfreien Tage vorher und nachher (z.B. Wochenenden)
12.03.2002 => Re-Nr.: 20312
05.04.2002 => 20405
Ansonsten zur form:
Dein Briefkopf
Deine Steuernummer
Re-Datum
Art der Leistung und Menge
Einzelpreis und Gesamtpreis,
Zwischensumme
Mehrwertsteuersatz
Mehrwertsteuerbetrag
Bruttosumme,
Zahlungsbedingungen,
Zahlungsweg(Kontonummer, BLZ)
Hinweis auf deine AGB´S, die auf der Rückseite sein sollten
sicherheitshalber nimm ne Rechnung, die du mal bekommen hast und machs genauso.
gruss winkel
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habe durchaus schon Rechnungen von kleinen Firmen gehabt, die unterschrieben waren.
Wahrscheinlich hast du recht und es muß nicht unbedingt sein. Da ich schon etwas länger arbeitslos bin, kann sich etwas geändert haben.
Antwortet
Monika
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nicht die Steuernummer, sondern die Umsatzsteuernummer. Die
beiden sind nicht identisch.
rehi,
kommt drauf an. einzelunternehmung und männlich und gleichzeitig betriebssitz im finanzamtsbezirk des wohnsitzes, dann ist es in der tat die gleiche steuernummer (ob USt, ESt oder GeweSt …).
bei weiblichem unternehmer, der verheiratet ist, kann eine extra steuernummer existieren für die betriebssteuern.
nicht zu verwechseln ist die neue pflichtangabe des § 14 UStG jedoch mit der ggf. anzugebene umsatzsteueridentnummer für den innergemeinschaftlichen verkehr!