Rechnungsstellung im Rahmen einer Nachbesserung

Hallo,

ein Auto wird in einer großen Vertragswerkstatt eines Autoherstellers umfangreich repariert. Nach der Reperatur treten erneut die gleichen Probleme auf. Es erfolgt eine Nachbesserung ohne Erfolg und danach ein zweiter Versuch der Nachbesserung. Abgegeben wird der Wagen mit Beauftragung einer kostenlosen Nachbesserung.

nach Telefonkontakt werden weiterführende Untersuchungen an dem Wagen gemacht, deren umfang nicht dargestellt werden und auch anfallende Kosten werden am Telefon nicht genannt. Nach Abholen des Autos kommt eine Rechnung, zB mit einem Betrag im 3-stelligen Eurobereich.

Muss der Autobesitzer die Rechnung zahlen, auch wenn er weder schriftlich noch mündlich eine kostenverursachende Arbeit in Auftrag gegeben hat?

Grüß

Bleihand

Dazu müsste man den genauen Wortlaut des Telefonats kennen. Aber wenn kein Auftrag vorliegt, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrages. Der Reparaturbetrieb schuldet einen Erfolg und wenn er den auch nach zweimaligen Nachbesserungsversuchen nicht leistet, kann man vom Vertrag zurücktreten und ggf. seine Leistung zurückverlangen, vgl §§ 631 ff. BGB.