Rechnungsstellung in einer GbR

Hallo liebe ExpertInnen!
Meine Partnerin und ich führen Trainings für SchülerInnen und Studierende durch. Jede von uns hat ihren Bereich (Lernmethoden bzw. Schlüsselqualifikationen). Nun meine Frage:
Wenn wir ein gemeinsames Training durchführen, z.B. Lernmethoden vormittags, Kommunikation nachmittags, muss dann jede von uns ein eigenes Angebot und eine eigene Rechnung schreiben? Wir wollen unsere gemeinsamen Einkünfte getrennt halten.
Andererseits: Wenn wir etwas kaufen (z.B. Computer, Drucker oder auch „nur“ Briefmarken), können wir diese Investitionen/Betriebsausgaben dann auch nur jede für sich absetzen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß aus München von Ela

hi,

ihr macht also eine GbR und wollt doch alles trennen???
sorry, lies mal den § 705 BGB:

„Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

das ist die begriffsbestimmung für die gbr. wollt ihr nun einen gemeinsamen zweck erreichen oder nicht? wenn es von anfang an schon komplikationen mit der gewinnverteilung und leistungserbringung gibt, würde ich auf die gbr verzichten und lieber zwei einzeluntenehmen bilden, die ja auf sich jeweils verweisen können.

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,
danke für deine Antwort.

ihr macht also eine GbR und wollt doch alles trennen???

Nein, wir wollen nicht, uns wurde im Existenzgründungsbüro nur gesagt, dass wir automatisch eine GbR sind, wenn wir unter dem gleichen Fantasie-Namen unser Wissen verkaufen. Uns wurde auch gesagt, dass es ziemlich egal ist, wie wir unsere Steuern dann machen. Da dachten wir halt ans Trennen.

sorry, lies mal den § 705 BGB:

„Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die
Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen
Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern,
insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

das ist die begriffsbestimmung für die gbr. wollt ihr nun
einen gemeinsamen zweck erreichen oder nicht? wenn es von
anfang an schon komplikationen mit der gewinnverteilung und
leistungserbringung gibt, würde ich auf die gbr verzichten und
lieber zwei einzeluntenehmen bilden, die ja auf sich jeweils
verweisen können.

Komplikationen gibt es gar nicht, das sind nur anfängliche Überlegungen, wie wir es praktisch machen wollen. Deshalb ja auch überhaupt meine Frage :smile:
Haben die uns im Gründerbüro also einen Scheiss erzählt?? Wäre ja nicht so schön…
So, dann gleich die Anschlussfrage: Wie machen wir es denn dann? Wie geben wir das Ganze beim Finanzamt ab? Macht dann jede von uns die gleiche Steuererklärung und schreibt irgendwo rein, dass sie 50 % vom Gewinn kriegt???
Leicht verwirrt,
Ela

hi,

jetzt bin ich auch ein bisschen verwirrt weil ich nicht so richtig weis was ihr wollt ;-/,

also ich hab jetzt das erste posting gelesen und da steht ihr wollt seminare o.ä. abhalten jeder auf seinem gebiet aber halt für eine gruppe,

evor dir hier glaub ich richtig geantwortet werden kann, sag doch erstmal wie ihr das machen wollt:

  1. jeder von euch will rechtlich selbstständig bleiben will, seine materialien selbst kaufen, absetzen, und gewinne/ verluste auch selbst verbuchen aber seminare gemeinsam durchführen/ abrechnen

  2. jeder von euch will rechtlich selbstständig bleiben will, seine materialien selbst kaufen, absetzen, und gewinne/ verluste auch selbst verbuchen und seminare getrennt durchführen/ abrechnen

  3. ihr wollt gemeinsam eine fa. aufbauen, alles teilen (gewinne/ verluste , kosten, risiko)und seminare gemeinsam durchführen/ abrechnen

  4. ihr wollt gemeinsam eine fa. aufbauen, alles teilen (gewinne/ verluste , kosten, risiko) aber keine seminare gemeinsam durchführen

bitte kurz mitteilen in welche richtung ihr wollt, bei allen varianten ist es möglich (nicht sinnvoll !!!) unter einem gemeinsamen namen aufzutreten

dann wird sie auch geholfen :wink:

uwe

p.s. sag mal was war/ ist denn das für ein büro das euch so im regen stehen lässt

hi,

jetzt bin ich auch ein bisschen verwirrt weil ich nicht so
richtig weis was ihr wollt ;-/,

Ups :smile:

Also, es wird so laufen:
Wir wollen unter einem gemeinsamen Namen firmieren, jede von uns hat ihren eigenen Bereich (ich Lernstrategien, meine Partnerin soft skillls). Es wird Gruppen und Einzelberatungen geben UND (und das ist der springende Punkt) auch sog. „Fun“-Staltungen, bei denen wir z.B. vormittags Lernmethoden machen und nachmittags Teamspiele. Jetzt ganz konkret: Bei so einer „Fun“-Staltung: gibt jede ihr eigenes Angebot ab, schreibt jede ihre eigene Rechnung?

Damit’s klar wird: www.cokos.info

p.s. sag mal was war/ ist denn das für ein büro das euch so im
regen stehen lässt

Das war das Gründerbüro der Uni München. Bei der IHK waren wir als erstes, da war die Beratung wesentlich besser, wir waren da nur noch nicht soweit, dass wir solche Fragen stellen konnten :smile:

Liebe Grüße und Danke!
Ela

Hallo Ela,

ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht.

Eine GbR entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Leute geschäftlich gemeinsam auftreten. Ein schriftlicher Vertrag ist dazu nicht nötig! (z.B. ist eine Fahrgemeinschaft ebenfalls eine GbR, da wird normalerweise der Sprit geteilt, aber z.B. Reparaturkosten persönlich übernommen)
Wie ihr euer Binnenverhätlnis regelt, ob ihr weitgehend alleine handelt und „nur“ gemeinsame Beschaffungen tätigt, wie ihr euren Gewinn teilt… ist alleine euer Bier und hat das FA nicht zu interessieren. Daß ihr natürlich jeden Beleg nur 1x in seiner Gesamtsumme (sei es geteilt oder ganz) absetzen könnt, ist klar.
Als Personengesellschafter macht ihr sowieso jede für sich eure Steuererklärung, in der eure persönlichen (!) Gewinne den Ausgaben gegenübergestellt werden, da die GbR keine eigene rechtl. Person ist. Gewerbesteuer bemißt sich ebenfalls nach den pers. Gewinnen…

Umsatzsteuer müßt ihr sowieso 100% abführen, da ist es egal, ob ihr jeweils 50% abführt oder 1x 100%.

Ihr könnt, wenn ihr wollt 1 Rechung stellen und den Betrag teilen oder zwei oder 100 Rechnungen stellen, das ist für mich nur eine Frage, wie ich nach außen auftreten will…

Also, zusammenfassend gesagt: Ihr könnt das halten wie ihr wollt, keiner wird euch da reinreden… Ihr seid faktisch Einzelunternehmer, die gemeinsam handeln…

Jürgen

sorry hatte die threadaktualisierung übersehen ;-/,

hi,

Also, es wird so laufen:
Wir wollen unter einem gemeinsamen Namen firmieren, jede von
uns hat ihren eigenen Bereich (ich Lernstrategien, meine
Partnerin soft skillls). Es wird Gruppen und Einzelberatungen
geben UND (und das ist der springende Punkt) auch sog.
„Fun“-Staltungen, bei denen wir z.B. vormittags Lernmethoden
machen und nachmittags Teamspiele. Jetzt ganz konkret: Bei so
einer „Fun“-Staltung: gibt jede ihr eigenes Angebot ab,
schreibt jede ihre eigene Rechnung?

ich hab zwar mal gekuckt, aber ich kann mir unter fun spaltung trotzdem (noch) nix vorstellen, aber macht ja nix,

„…3. ihr wollt gemeinsam eine fa. aufbauen, alles teilen (gewinne/ verluste , kosten, risiko)und seminare gemeinsam durchführen/ abrechnen…“

das ist euer punkt

klar könnt ihr „eigene“ angebote abgegeben, sprich ihr macht euren kunden/ klienten klar wer für was zuständig ist bzw. spezialisiert ist und der ist dann dafür der ansprechpartner (z.b. gbr briefkopf mit kurzer einleitung das du bzw. deine freundin dieses event mit jeder ihren eigenen methoden etc. durchführt, abgerechent wird dann ebenfalls so gbr briefkopf, „sachbearbeiter“ der rechnung derjenige der das auch durchgeführt hat)

also immer alles zusammenmachen (ihr seid jetzt nach außen EINE firma), finanzamt, ämter allg., kunden tretet ihr immer nach außen als „cokos“ auf, bei kunden könnt ihr die abstufung machen wer welchen kunden „bekommt“ oder/ und „spezialisierte“ angebote abgibt,
ihr könnt ja „innerbetrieblich“ unter euch klären wer sich wieviel dann aus der firma rausnehmen darf (z.b. nach arbeitszeit, umsatz, schönheit :wink: o.ä.)

aber bitte bedenkt, regelt jetzt klar und deutlich und schriftlich wer dann was darf/ kann/ soll- denn sollte der fall eintreten, dass ihr euch mal nicht mehr mögt oder was auch immer dann müsst ihr euch nicht gegenseitig kaputtmachen, dann stehen alle rechte und pflichten für eurer firma klar für jeden da,

bedenkt auch hierbei, jede haftet für die andere mit,

da steht nochmal was zum nachlesen: http://www.frankfurt-main.ihk.de/presse/ihk-wirtscha…

viel erfolg

uwe