Hallo,
ich bin seit Sept. nebenberuflich freiberufl. selbstständig als Künstler nach der Kleinunternehmerregelung und weise keine USt. aus!
Die korrekte Form der Rechnungsstellung im Inland kenne ich.
Gibts da Unterschiede oder Zusätze, die bei Rechnungsstellung ins EU-Ausland zu berücksichtigen wären?
Danke.
Chris
Hallo Chris,
nein, das bleibt sich gleich. Erläuternd vielleicht die etwas ausführlichere Darstellung, damit der Empfänger, der deutsche Gepflogenheiten nicht gleich am Stichwort „19/1“ erkennt, nicht glaubt, es sei irrtümlich eine Exportrechnung erstellt worden:
„Ort der Lieferung ist Deutschland. Der liefernde Unternehmer darf wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG keine Umsatzsteuer ausweisen“.
Schöne Grüße
MM