Guten Tag,
folgendes Problem: Eine Honorarkraft eines umsatzsteuerbefreiten AG erhält eine Geldprämie mit der Bitte um Abrechnung bei der nächsten Rechnungsstellung. Unklar ist, ob diese Prämie ebenfalls umsatzsteuerbefreit ist, oder ob ein Steuersatz fällig wird und wenn ja, welcher. Weiß jemand Rat? Vielen Dank!
Viele Grüße
Steffi
Servus,
die Prämie unterliegt dem USt-Satz, der zu der Leistung gehört, die dafür erbracht wird.
Wenn die Honorarkraft z.B. ärztliche Leistungen erbringt, sind ihre Umsätze USt-frei. Wenn sie sich mit Raumreinigung beschäftigt, sind ihre Umsätze USt-pflichtig zum Regelsatz von 19%.
Hinweis zur Fakturierung: Die Fakturierung einer „Prämie“ ohne Benennung der dafür erbrachten Leistung ist eine Einladung an Sozialversicherungsprüfer, sich mal um das Thema Scheinselbständigkeit zu kümmern.
Schöne Grüße
MM