Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel

Wenn man als Verbraucher am 1.6 eine Rechnung ohne Zahlungsziel erhält und dann am 10.6 eine Mahnung mit Fristsetzung zum 20.6. Ab wann man ist man dann in Verzug? Am 1.7 weil die Rechnung gilt? Am 21.6 weil eine Fristsetzung in der Mahnung erfolgte oder gar nicht weil auch die Mahnung
nicht auf Folgen hingewiesen hat, wenn man nicht zahlt? Irgendwie verstehe ich den § 286 BGB nicht so ganz.

Wenn man als Verbraucher am 1.6 eine Rechnung ohne
Zahlungsziel erhält und dann am 10.6 eine Mahnung mit
Fristsetzung zum 20.6. Ab wann man ist man dann in Verzug?

Mit Zugang der Mahnung.

Am
1.7 weil die Rechnung gilt? Am 21.6 weil eine Fristsetzung in
der Mahnung erfolgte oder gar nicht weil auch die Mahnung
nicht auf Folgen hingewiesen hat, wenn man nicht zahlt?
Irgendwie verstehe ich den § 286 BGB nicht so ganz.

Der von dir gemeinte Absatz 3 besagt lediglich, dass unter den dort genannten Voraussetzungen auch ohne Mahnung Verzug eintritt. Das bedeutet nicht, dass eine Mahnung nicht möglich ist.