Hallo,
angenommen man hätte bei seinem Arbeitgeber (halbe Stelle) eine einmalige Tätigkeit (Projektarbeit - einmalig ca. 80 Std. in 2 Monaten) nach mündlicher Vereinbarung getätigt für die man einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen darf, ist man für diese sozialversicherungspflichtig?
Das Finanzamt erlaubt ja eine einmalige Rechnungsstellung als Privatperson ohne eine vorherige Gewerbeanmeldung o.ä., oder? Aber wie schaut es mit der Rentenversicherung aus? Sollte man dort bei einer einmaligen Tätigkeit nachprüfen lassen, ob man sozialversichungspflichtig ist, auch bei einer mündlichen Vereinbarung und einmaliger Tätigkeit?