Rechnungsstellung vergessen - welche Frist gilt?

Hallo,

nach Durchsicht von älteren Projektunterlagen soll nachträglich ein Rechnung an einen Auftraggeber gestellt werden- wie lange (2 oder 3 Jahre oder bis Ende des Kalenderjahres) kann eine Leistung nachträglich geltend gemacht werden?

Wichtig dabei: die Rechnung wurde nicht gestellt, sie wurde damals schlichtweg vergessen…
Die Leistungserbringung war im September 2013 - lohnt es sich noch im Februar 2015, eine Rechnung zu stellen oder ist der Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrages bereits verwirkt?

Hab ich Netz nichts dazu gefunden, dort werden nur Fälle beschrieben, wenn die gestellte Rechnung nicht bezahlt wird…

Danke, Helge

Tag :smile:

Der Zahlungsanspruch ist wohl eher in seltenen Fällen von einer Rechnungsstellung abhängig. Grundsätzlich entsteht er ja bereits mit Vertragsschluss.

Verlangen kann man die Zahlung denn ewig. Verjährung greift nur, wenn sich der Schuldner auch darauf beruft. Die Frist beträgt drei volle Kalenderjahre.

Wenn im vorliegenden Sachverhalt der Zahlungsanspruch in 2013 entstanden ist, lohnt es sich noch bis Ende 2016, die Zahlung zu verlangen.

Schöne Grüße
KK