Hallo,
ich habe eine Frage zu der folgenden hypothetischen Situation:
ein Privatkunde bestellt bei einem Online-Shop von der Firma A auf Rechnung. Der Kunde kriegt auch eine Bestellbestätigung von der Firma A, in den AGB figuriert auch nur die Firma A. Später bekommt er per E-Mail die dazugehörige Rechnung, aber diese Rechnung ist von einer Firma B ausgestellt.
Ist so eine Rechnung korrekt? Darf der Kunde darauf bestehen, dass die Rechnung auch von der Firma A ausgestellt wird?
Danke!
Tag 
Ich kenne mich nicht speziell damit aus, inwiefern man als Verbraucher überhaupt einen Anspruch auf eine Rechnung hat.
Was ich aber sagen kann, ist, dass ein Gläubigerwechsel grundsätzlich möglich ist - so kann A ja seine Forderung auf B übertragen; das kann sogar standardmäßig der Fall sein, wenn der Forderungseinzug schlicht outgesourced wird. Solange der Kunde aber nichts davon weiß, kann er weiterhin schuldbefreiend an A leisten.
Dass einfach nur eine Rechnung von B kommt, wird wohl nicht ausreichend sein, um dem Kunden sichere Kenntnis zu unterstellen; ehrlich gesagt bin ich an dieser Stelle aber überfragt. Diese Frage ist aber nur in Zweifelsfällen interessant - bevor das Kind in den Brunnen fällt, kann der Kunde sich ja mal kurz mit A in Verbindung setzen.
Solange A die Übertragung dem Kunden nicht angezeigt hat, ist der Kunde dem B auch nur verpflichtet, wenn B dem Kunden eine Abtretungsurkunde zwischen A und B aushändigt.
Schöne Grüße
KK