Rechnungsstellung

Hallo an alle,

folgende Fragestellung beschäftigt mich, vielleicht kommentiert das jemand (alles nur hypothetisch, versteht sich):

wenn jemand eine Leistung und Reisekosten (zu belegen durch Flugtickets, Taxi- und Hotelrechnung, S-Bahn-Streifen etc) in Rechnung stellt, sollte die MwSt auch auf die Reisekosten berechnet werden? Die enthalten ja schon eine MwSt - oder?

Also z. B.
Leistung netto…1000,00
Reisekosten…500,00 (enthalten alle schon MwSt)
MwSt auf 1500…285,00
Gesamt inkl MwSt…1785,00

Wenn das richtig ist, wieso?

Wenn nicht, wie ist es richtig und warum?

Verursacht mir echt nen Knoten im Hirn.

Danke für Aufklärung,

Pipo

Servus,

wenn vereinbart ist, dass ein selbständiger Dienstleister dem Auftraggeber Reisekosten in Rechnung stellen kann, dann sind die auch bloß ein Teil des Entgeltes für eine insgesamt vereinbarte Leistung. So wie Anfahrtspauschale, Schuhsohlenabnutzungsgebühr, Dauerwellen-Flexi-Komponente und Feierabendzuschlag.

Wer hier sehr sauber und fein arbeiten will, führt die Reisekosten bloß „netto“ auf, d.h. das, was sie ihn wirklich kosten - der Rest ist ja Vorsteuerabzug. Das gibt aber keine Punkte im Himmel, weil sich bei der Rechnungsprüfung niemand mit den Differenzbeträgen aufhält.

Wer auf der sicheren Seite arbeiten will, führt sie „brutto“ auf und rechnet die USt am Ende nochmal oben drauf. Dann zahlt er jedenfalls nicht drauf, wenn aus immer der Vorsteuerabzug versagt wird.

Jedenfalls bleiben die weiterfakturierten Reisekosten entweder Bestandteil der Hauptleistung oder unselbständige Nebenleistung, in keinem Fall kann man sie auseinandersortieren nach verschiedenen USt-Sätzen und mit diesen Sätzen weiterberechnen.

Gegenprobe: Wenn ich im Geschäft etwas kaufe, bekomme ich für den einkalkulierten Lohn des Verkäufers keinen USt-Nachlass auf den Endpreis, obwohl der Lohn selber für den Unternehmer, bei dem ich kaufe, keine Vorsteuer enthält.

Schöne Grüße

MM

Hallo Pipo,
alles richtig in deiner Rechnung.
Bei jedem weiterverkauf wird die Mehrwertsteuer neu fällig.