Rechnungssumme nicht wie vereinbart -> Rückbuch

Hallo,

angenommen man bestellt ein Artikel per Express. Die Lieferzeit beträgt laut Anbieter 3 Tage. Artikel kommt aber erst nach 10 Tagen an. Laut telefonischer Vereinbarung sieht der Verkäufer davon ab, die Kosten (29 EUR) für die Expresslieferung in Rechnung zu stellen. Der Betrag wurde aber inkl. der Kosten für den Expressversand abgebucht. Daraufin wurde eine Rückbuchung veranlasst.
Frage:

  • ist das die richtige Vorgehensweise?
  • nach erneutem Telefonat (nach der Rückbuchung), wollte sich der Verkäufer noch malmelden um die Angelegenheit zu klären. Hat er aber nicht gemacht. Was kann man tun um unangenehme Überraschungen zu vermeiden falls er sich nicht mehr mneldet? z.B. irgendwelche Mahnungen etc. Wie ist da die richtige Vorgehensweise? Sollte man dem z.B. mit einem Einschreiben zuvorkommen?
    Kann man auch die Ausfälle die Aufgrund der längeren Lieferzeit entstanden sind in Rechnung stellen bzw. Schadensersatz fordern?

Danke!

Hallo,

Also ich sehe das so: Man hat eine Ware mit Expresslieferung bestellt aber keine Expresslieferung erhalten.
Somit ist der Betrag für die Ware weiterhin zu zahlen und für den Expressversand nicht. Natürlich nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten.
Also wenn die Abbuchungs bereits Rückgängig gemacht worden ist, dann einfach den Betrag für die Ware selber überweisen. Ohne die Kosten für die Expresssendung natürlich.

per Einschreiben?!? Was soll in dem brief stehen?
Schadensersatz? Sollte es sich hierbei nicht um eine Maschine handeln die Du an Daimler Chrysler liefern musstest und wegen der späten Lieferung das ganze Werk stillstand dann würde ich darauf verzichten.
Wenn es z.B. ein Buch war. Was/wie hoch ist dann der entstandende Schaden aufgrund der späten Lieferung?!?

Gruß
Patrick

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