Hallo,
angenommen man bestellt ein Artikel per Express. Die Lieferzeit beträgt laut Anbieter 3 Tage. Artikel kommt aber erst nach 10 Tagen an. Laut telefonischer Vereinbarung sieht der Verkäufer davon ab, die Kosten (29 EUR) für die Expresslieferung in Rechnung zu stellen. Der Betrag wurde aber inkl. der Kosten für den Expressversand abgebucht. Daraufin wurde eine Rückbuchung veranlasst.
Frage:
- ist das die richtige Vorgehensweise?
- nach erneutem Telefonat (nach der Rückbuchung), wollte sich der Verkäufer noch malmelden um die Angelegenheit zu klären. Hat er aber nicht gemacht. Was kann man tun um unangenehme Überraschungen zu vermeiden falls er sich nicht mehr mneldet? z.B. irgendwelche Mahnungen etc. Wie ist da die richtige Vorgehensweise? Sollte man dem z.B. mit einem Einschreiben zuvorkommen?
Kann man auch die Ausfälle die Aufgrund der längeren Lieferzeit entstanden sind in Rechnung stellen bzw. Schadensersatz fordern?
Danke!