Hiho,
das ist jetzt sozusagen der umsatzsteuerliche GAU:
Der Ort der Leistung ist Italien - das ist nicht so selbstverständlich, wie Du glaubst, aber hier stimmt es, weil der Handwerker an einem Haus arbeitet -, der Empfänger der Leistung ist kein Unternehmer und es gibt keine IVA-Befreiung.
Damit muss der Handwerker sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren lassen und italienische IVA abrechnen und an den italienischen Fiskus abführen.
Ob Unternehmer aus dem Ausland in Italien hierfür zwingend einen Fiskalrepräsentanten brauchen, habe ich nicht recherchiert. Dafür sind meine italienischen Sprachkenntnisse zu rudimentär. Sicher weiß ich, daß es in Italien keine Vereinfachungen für Unternehmer mit geringen Umsätzen im Sinn der deutschen Kleinunternehmerbesteuerung gibt.
Der Auftraggeber kann vor Ort eine nützliche Hilfe zur Klärung der Details sein, weil er nach Italienischem Recht gesamthänderisch für die Abführung der IVA haftet und also auch daran interessiert ist, daß die steuerliche Erfassung des Handwerkers und die Entrichtung der IVA in Ordnung geht.
Schöne Grüße
MM