Rechnungstellung ins europäische Ausland

Hallo zusammen,

kann mir jemand einen Tipp geben wie bei folgenden Sachverhalt vorgegangen werden muss:

Eine Deutsche Firma (mit ID-Nr) erbringt Leistung in Italien an Privatkunden ohne ID-Nr.

Muß die deut. Firma die Rechnung „normal“ mit Steuer ausstellen oder ohne?

Vielen Dank
smurfette

Hallo,

ganz eindeutig muß die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden!

Anders sähe es aus, wenn beide Seiten Unternehmer wären und eine UstId-Nr. hätten. dann könnte die Rechnungsstellung (unter Angabe der ID) steuerfrei erfolgen.

Gruß
Tim

Anders sähe es aus, wenn beide Seiten Unternehmer wären und
eine UstId-Nr. hätten. dann könnte die Rechnungsstellung
(unter Angabe der ID) steuerfrei erfolgen.

Hallo Tim,

danke für deine Antwort.
Ich werde klären ob eine ital. USt-Nr. existiert.

Viele Grüße
smurfette

Darf ich noch mal nachfragen: der Sachverhalt sieht so aus, dass die Leistung komplett in Italien erbracht worden ist.

Der deut. Staat hat damit also eigentlich gar nichts zu tun.
Muß die Steuer evtl. in Italien angemeldet und abgeführt werden?

Danke
smurfette

Servus,

das ist überhaupt nicht eindeutig, es hängt nämlich von der Leistung ab.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn der Leistungsempfänger „Privatkunde“ ist, d.h. kein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er mit Dutzenden Numeri di registrazione IVA um sich werfen, das ändert gar nichts am Ort der Leistung.

Es ist aber ganz wichtig zur Beurteilung des Sachverhaltes, welche Leistung genau erbracht worden ist. Nur dann kann man sagen, wo der Ort der Leistung ist, und ob eventuell durch den deutschen Unternehmer italienische IVA berechnet und abgeführt werden muß.

Schöne Grüße

MM

ah ok, kannst Du denn vielleicht den Begriff „Leistung“ nochmals etwas konkretisieren?

Ich bin bei meiner Antwort von einer Lieferleistung ausgegangen, die von Deutschland aus nach Italien an einen Nichtunternehmer gegangen ist.

Servus,

umgangssprachlich ist immer eine sonstige Leistung gemeint, wenn von „Leistung“ die Rede ist. Das hängt u.a. mit der Formel „Umsätze aus LuL“ zusammen, die jeder Azubi schon einmal gesehen hat, noch bevor er Soll und Haben unterscheiden kann.

Aber auch der Ort der sonstigen Leistung hängt davon ab, welche Leistung genau ausgeführt wird. Es ist sinnlos, hier weiter im Nebel zu stochern, bevor der UP Angaben zum Sachverhalt vervollständigt.

Schöne Grüße

MM

Huhu smurfette,

es ist ziemlich unbefriedigend, halb beantwortete Fragen hier stehen zu lassen. Es wäre hübsch, wenn Du die fehlenden Angaben nachholtest, damit wir das hier zu Ende bringen können.

Schöne Grüße

MM

Bitte um Entschuldigung das ich mich jetzt erst wieder melde! Vielen
Dank für die Antowrten.

Noch mal kurz zum Sachverhalt:
deut. Handwerker mit ID-Nr. fährt nach Italien und führt dort Leistungen durch.
Leistungsort 100% Italien - Warenanteil aus D ca. 5% (Schrauben etc.)
Leistungsempfänger hat KEINE ID-Nr.

Wie muß die Rechnung ausgestellt werden?
Kann/Muß die Steuer über Italien abgewickelt werden?

Welche Leistung wird ausgeführt?
Hi !

In den vorherigen Antworten war schon explizit danach gefragt worden, welche Leistung ausgeführt wurde. Dies ist einfach aufgrund der Menge an möglichen Leistungen erforderlich. Zum Nachlesen einfach mal § 3a UStG: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

Da für jede der dort genannten Leistungen andere Prüfungsschritte zu absolvieren sind, ist es nicht möglich einfach nur „Handwerker“ zu schreiben, sondern:

  • Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück (Abs. 3 Nr. 1)
  • Reparatur eines Fahrzeugs (Abs. 3 Nr. 3 c)

Ohne diese Angaben KANN hier einfach niemand weiterhelfen.

BARUL76

.

ok … es wurde eine Reparatur an einem im Gebäude fest eingebauten Gegenstand durchgeführt.

Hiho,

das ist jetzt sozusagen der umsatzsteuerliche GAU:

Der Ort der Leistung ist Italien - das ist nicht so selbstverständlich, wie Du glaubst, aber hier stimmt es, weil der Handwerker an einem Haus arbeitet -, der Empfänger der Leistung ist kein Unternehmer und es gibt keine IVA-Befreiung.

Damit muss der Handwerker sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren lassen und italienische IVA abrechnen und an den italienischen Fiskus abführen.

Ob Unternehmer aus dem Ausland in Italien hierfür zwingend einen Fiskalrepräsentanten brauchen, habe ich nicht recherchiert. Dafür sind meine italienischen Sprachkenntnisse zu rudimentär. Sicher weiß ich, daß es in Italien keine Vereinfachungen für Unternehmer mit geringen Umsätzen im Sinn der deutschen Kleinunternehmerbesteuerung gibt.

Der Auftraggeber kann vor Ort eine nützliche Hilfe zur Klärung der Details sein, weil er nach Italienischem Recht gesamthänderisch für die Abführung der IVA haftet und also auch daran interessiert ist, daß die steuerliche Erfassung des Handwerkers und die Entrichtung der IVA in Ordnung geht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Martin May für die detaillierten Ausführungen.
Hat mir sehr geholfen.

Meiner Meinung nach ist es auch richtig die Steuer in Italien abzuführen, die Arbeiten wurden ja auch komplett im Ausland durchgeführt. Ich werde nähere Details mit einem Steuerberater noch klären. Gerne gebe ich hier die Vorgehensweise bekannt.

Servus,

bloß noch eine Einzelheit, um Mißverständnissen vorzubeugen:

  • Daß der Ort der Leistung in Italien ist und somit der Umsatz in Italien steuerbar und steuerpflichtig ist, hängt nicht davon ab, daß sich der Handwerker zu dem Zeitpunkt, wo er die Leistung ausführte, in Italien befand. Wenn der Handwerker z.B. mit dem Auftraggeber in Italien, an Ort und Stelle, am Küchentisch gesessen hätte und ihm eine Stückliste und eine Skizze und Anleitung für eine Reparatur (die keine Bauleistung ist) aufgeschrieben hätte, wäre der Ort der Leistung dort gewesen, wo der Handwerker sein Unternehmen betreibt, also Deutschland.

  • Auch wenn der Ort einer sonstigen Leistung im Ausland liegt und der Umsatz somit dort steuerbar ist, heißt das nicht automatisch, daß der Unternehmer, der die Leistung erbringt, die Mehrwertsteuer dieses Landes berechnen und abführen muss. Im Gegenteil, in sehr vielen Ländern (auch außerhalb der EU), die ein Mehrwertsteuersystem nach deutschem Muster haben, schuldet in so einem Fall der Leistungsempfänger die an den Fiskus abzuführende Mehrwertsteuer, und der Leistungserbringer hat damit nichts weiter am Hut. Aber nur, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist.

Noch eins am Rande: Im Umgang mit Behörden ist man in Italien ohne „Galoppino“ (= einen professionellen Behördengangerlediger) völlig aufgeschmissen. Insofern sollte, wenn die Möglichkeit besteht, die IVA-Behandlung auf jeden Fall einem lokalen Fiskalrepräsentanten überlassen werden.

Schöne Grüße

MM

Danke für den Hinweis.

Viele Grüße
smurfette