Rechnungstellung nach 3 Jahren!

Hallo Experten,

natürlich fiktiv: Frau S. bekommt nach 3 Jahren Rechnung einer Baufirma mit der Begründung: Es waren Gefälligkeiten/Mehrarbeit die nun doch abgerechnet werden (??!!). Da es Gefälligkeit war, erging damals auch keine Rechnung an Frau S. Natürlich auch keine Mahnung etc. Ist sowas rechtens? Frau S. wurde zwar noch nicht persönlich durch die Firma oder durch Anwalt angeschrieben, die Baufirma hat das aber so durchblicken lassen. Auf welche Paragraphen kann Frau S. sich evtl. berufen?

LG

Hallo Melli,

hier geht es eigentlich weniger um Paragraphen - wobei ich voraussetze, dass die Rechnung mit „drei Jahren“ noch fristgerecht kam - als vielmehr um die Frage, ob es eine Gefälligkeit war oder nicht.

Die lange Zeit bis zur Rechnungsstellung spricht hier eher dafür. Aber ein Beweis ist das natürlich nicht.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Die lange Zeit bis zur Rechnungsstellung spricht hier eher
dafür. Aber ein Beweis ist das natürlich nicht.

Wie ist dass denn, wenn ich ein Schriftstück habe, wo drinnesteht dass es eigentlich eine Gefälligkeit war aber jetzt abgerechnet werden soll??
Damit wärs doch deutlich oder?

LG

Klar, jeder Beleg ist einer mehr. Da noch gar keine konkrete Forderung erfolgte, sollte man das sammeln.

Wenn es ernst wird, sollte allerdings ein Fachmann um seine Interpretation gefragt werden, denn die Formulierung könnte natürlich eventuell anders gedeutet werden. (Z.B. bislang haben wir aus Gefälligkeit gewartet, müssen nun aber in Rechnung stellen.)

Gruß!

Horst