Rechnungstellung ohne Gewerbe?

Wir haben eine Veranstaltung in Koop. mit einer Eventlocation organisiert. Wir werden nun mit einem EUR pro Gast am Eintritt beteiligt. Die Betreiber der Eventlocation möchten von uns nun eine Rechnung mit Steuernummer und ohne Steuerausweis mit dem Hinweis, dass wir Kleinunternehmer nach §19 UStG sind. Wir haben kein Gewerbe angemeldet und haben auch nicht vor nachhaltig mit so etwas Gewinn zu erzielen (jedenfalls noch nicht). Können wir überhaupt eine solche Rechnung stellen, ohne Gewerbetreibende zu sein, geschweigedenn ohne Steuerausweis und Hinweis auf Kleinunternehmerschaft? Wie müssen wir diesen Posten dann in der eigenen Steuererklärung angeben? Wäre klasse, wenn mir hier jemand helfen kann. Bin selbst Steuerfachangestellte, aber seit Jahren raus. Also kannst du dich auch etwas fachlicher ausdrücken, werde es verstehen. Danke und viele Grüße Anja

Ihr könnt keine Rechnung ausstellen. Das kann und wird mit dem zuständigen Finanzamt Ärger geben.
Wenn ihr eine Rechnung ausstellen würdet und das Finanzamt erfährt davon, würde die ganze Behördenmaschine in Gang gesetzt.
Also die Finger davon lassen.

liebe anja,

das ist ja wieder mal alles vermurkst.

du sprichst von „wir“. also seit ihr ja eigentlich nach §705 bgb eine gbr.

die steuernummer bekommt ihr nur vom finanzamt. entweder durch abgabe der gewerbeanmeldung oder durch anzeige einer freiberuflichen tätigkeit.

im §2 ustg ist der begriff unternehmer beschrieben, wie ihn das umsatzsteuerrecht definiert.
§ 19 ustg (kleinunternehmerreglung) bezieht sich auf ebenfalls auf unternehmer.

rechtlich würde ich sagen, bist du unternehmer nach dem ustg und müsstet deine tätigkeit anmelden.

da dies nicht geschehen ist wird das alles nicht richtig "sauber.

als einziges fällt mir ein, das einer das als privat macht. nur muss er diese einkünfte auch in seiner einkommenssteuererklärung beim punkt „einkünfte aus selbstständiger tätigkeit“ angeben. die darauf fällige einkommenssteuer müsste er aber auch selber zahlen.

mfg

jan schaarschmidt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jan,

ich spreche von wir, weil ich bei der Orga geholfen habe. Aber das Projekt selbst ist eher das Baby von meinem Freund. Also müsste er auch eine Rechnung ausstellen.

Aber eine selsbtsändige Tätigkeit ist es nicht. Es fehlen ihm drei Merkmale, und zwar „eigenverantwortliches Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr, keine Weisungsabhängigkeit“, denn das ganze lief nicht auf eigene Gefahr und auch nicht auf eigene Rechnung. Dann ist keine Nachhaltigkeit beabsichtigt und es ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.

Das ist wirklich verflixt :frowning:

liebe anja,

das ist ja wieder mal alles vermurkst.

du sprichst von „wir“. also seit ihr ja eigentlich nach §705
bgb eine gbr.

die steuernummer bekommt ihr nur vom finanzamt. entweder durch
abgabe der gewerbeanmeldung oder durch anzeige einer
freiberuflichen tätigkeit.

im §2 ustg ist der begriff unternehmer beschrieben, wie ihn
das umsatzsteuerrecht definiert.
§ 19 ustg (kleinunternehmerreglung) bezieht sich auf ebenfalls
auf unternehmer.

rechtlich würde ich sagen, bist du unternehmer nach dem ustg
und müsstet deine tätigkeit anmelden.

da dies nicht geschehen ist wird das alles nicht richtig
"sauber.

als einziges fällt mir ein, das einer das als privat macht.
nur muss er diese einkünfte auch in seiner
einkommenssteuererklärung beim punkt „einkünfte aus
selbstständiger tätigkeit“ angeben. die darauf fällige
einkommenssteuer müsste er aber auch selber zahlen.

mfg

jan schaarschmidt

hallo anja,

die frage der selbständigkeit ist eine ansichtssache und eine frage der definition.
wenn dein freund das im auftrag der location gemacht hat, dann ist das schon rechtlich sehr grenzwertig.
dann müsste ja so was wie ein befristetet arbeitsvertrag oder eine andere schriftliche vereinbarung vorliegen. wenn es aber so ist, das er als externer beauftragt wurde dann würde ich das schon als selbstständige tätigkeit sehen.
wie es nun wirklich war, kann ich aber von hier aus nicht beurteilen.

der fakt ist aber, das dein freund keine tätigkeit angemeldet hat und dementsprechend keine steuernummer hat.

eine gewinnerzielungsabsicht muss auch nicht zwingend vorliegen. vergleiche §2 ustg.
http://dejure.org/gesetze/UStG/2.html

wie man eine unternehmung gründet und was alles zu beachten ist, ist hier sehr schön und allgemeinverständlich beschrieben:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php

also wie schon geschrieben:
er müsste eine rechnung als privatmann mit seiner eigenen steuernummer schreiben. vielleicht kann man ja an der leistungsbeschreibung was machen: z.b. aushilfstätigkeiten für die eventlocation.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Jan,

ich spreche von wir, weil ich bei der Orga geholfen habe. Aber
das Projekt selbst ist eher das Baby von meinem Freund. Also
müsste er auch eine Rechnung ausstellen.

Aber eine selsbtsändige Tätigkeit ist es nicht. Es fehlen ihm
drei Merkmale, und zwar „eigenverantwortliches Handeln auf
eigene Rechnung und Gefahr, keine Weisungsabhängigkeit“, denn
das ganze lief nicht auf eigene Gefahr und auch nicht auf
eigene Rechnung. Dann ist keine Nachhaltigkeit beabsichtigt
und es ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.

Das ist wirklich verflixt :frowning:

liebe anja,

das ist ja wieder mal alles vermurkst.

du sprichst von „wir“. also seit ihr ja eigentlich nach §705
bgb eine gbr.

die steuernummer bekommt ihr nur vom finanzamt. entweder durch
abgabe der gewerbeanmeldung oder durch anzeige einer
freiberuflichen tätigkeit.

im §2 ustg ist der begriff unternehmer beschrieben, wie ihn
das umsatzsteuerrecht definiert.
§ 19 ustg (kleinunternehmerreglung) bezieht sich auf ebenfalls
auf unternehmer.

rechtlich würde ich sagen, bist du unternehmer nach dem ustg
und müsstet deine tätigkeit anmelden.

da dies nicht geschehen ist wird das alles nicht richtig
"sauber.

als einziges fällt mir ein, das einer das als privat macht.
nur muss er diese einkünfte auch in seiner
einkommenssteuererklärung beim punkt „einkünfte aus
selbstständiger tätigkeit“ angeben. die darauf fällige
einkommenssteuer müsste er aber auch selber zahlen.

mfg

jan schaarschmidt

umsatzsteuerlich kein Problem. allerdings muss die steuernummer dort mMn nicht drauf. würde mich bei der stadt informieren wie es mit nem gewerbeschein aussieht. vielleicht braucht man den auch nicht.

dem FA würde ich einfach kurz mitteilen, dass du / ihr (was auch immer nun passt) einkünfte aus gewerbebetrieb hattet.

nochmal zur Umsatzsteuer: hier braucht man KEINE gewinnerzielungsabsicht. aber bis 17.500 Euro Umsatz KANN man kleinunternehmer sein.

Du hast leider nicht die Höhe der Einkünfte angegeben. Das ist jedoch enorm wichtig.

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?

Viele Grüße, Monika