Rechnungstellung ohne Gewerbe

Hi,

ich befasse mich nun schon seit längerem mit diesem Thema allerdings ist bis jetzt noch wenig sinnvolles in meinem Kopf gelandet. Also was ich schon heraus gefunden habe ist, dass jeder Rechnungen schreiben darf. Aber angenommen es ergibt sich folgendes Beispiel: Ein Angestellter arbeitet Vollzeit in einer Firma bekommt aber von einer anderen Firma eine Anfrage ob er auf Rechnung eine einmalige Arbeit verrichten könnte. Wie sähe das dann aus? Müsste er Steuern auszeichnen (Wenn ja welche?), dem Finanzamt diese Arbeit melden oder ohne Steuern auszeichnen(was ich fast nicht glaube). Vielleicht kann mir jemand eine Beispielrechnung nennen?

Grüße

Tobi

als privatperson darf man für einen einmaligen auftrag eine rechnung an eine firma stellen. in dieser darf jedoch keine umsatzsteuer ausgewiesen werden. die steuernummer des ausstellers muss auf der rechnung angegeben sein. den gewinn muss in der einkommenssteuererklärung angeben.

sollte das öfter vorkommen sollte jedoch ein gewerbe angemeldet werden (kostet ein paar euro und bringt keine weiteren pflichten mit sich außer einer einfachen einnahmeüberschussrechnung und man muss den G Teil der Einkommenssteuererklärung ausfüllen

In einer Privatrechnung braucht man m.E. keine
Steuernummer angeben.

Hier geht es ja offensichtlich auch um die Frage,
wie hoch Steuern anfallen.

Dazu muss man wohl zuerst rausklamüsern, welcher steuerlichen
Einkunftsart die Einkünfte zuzurechnen sind,
und welcher Freibetrag bzw. welche Freigrenze gilt.

Hallo,

handelt es sich um einen EINMALIGE Tätigkeit gilt für die Einkommensteuer § 22 Nr 3 EStG. Der Auffangtatbestand des EStG! Danach sind Einkünfte (Einnahmen abzgl Ausgaben) unter 256 € steuerfrei, hat man mehr und sei es auch nur 257 € muss man den gesamten Betrag versteuern.

Umsatzsteuerrechtlich passiert nichts, solange man nur keine Umsatzsteuer ausweißt. Die muss man dann nämlich an das FA bezahlen und die können „giftig“ reagieren, wenn man sowas als Privatperson macht.

Wer mehr als einmal tätig wird, nimmt bereits am „allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ teilt und rutscht in einen andere Einkunftsart.