Hi,
ich befasse mich nun schon seit längerem mit diesem Thema allerdings ist bis jetzt noch wenig sinnvolles in meinem Kopf gelandet. Also was ich schon heraus gefunden habe ist, dass jeder Rechnungen schreiben darf. Aber angenommen es ergibt sich folgendes Beispiel: Ein Angestellter arbeitet Vollzeit in einer Firma bekommt aber von einer anderen Firma eine Anfrage ob er auf Rechnung eine einmalige Arbeit verrichten könnte. Wie sähe das dann aus? Müsste er Steuern auszeichnen (Wenn ja welche?), dem Finanzamt diese Arbeit melden oder ohne Steuern auszeichnen(was ich fast nicht glaube). Vielleicht kann mir jemand eine Beispielrechnung nennen?
Grüße
Tobi