Rechnungsverjährung?! Ab wann?

Hallo liebe WWW-Gemeinde…

Eine Frage: Angenommen man bekommt eine Rechnung von einer Inkassoagentur mit ungefähr folgendem Wortlaut:


Köln, der 14.02.2008
Sehr geehrter Herr XY,

vor einger Zeit mahnten wir Sie wegen nebenstehender Forderung an, die zurzeit einen Restsaldo in Höhre von 77,76 aufweist.
Da von Ihnen bis heute vollständiger Uahlungsausgleich erfolgt ist, waren wir davon ausgegangen, dass Sie aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe keine Möglichkeit zur Begeleichung der Schuld sahen.

WIr hoffen, dass Sie die Hindernisse, die seinerzeit einem Ausgleich im Wege standen, zwischenzeitlich beseitigen konnten und nun bereit sind, die bereits in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.

Wir erwarten den Eingang des oben genannten Restsaldos innerhalb von „10 Tagen“ nach Zugang dieses Schreibens unter Angabe der Aktennummer auf unserem Konto bei der Postbank Köln.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Betrag in einer Summe zu begleichen, setzen Sie sich telefonisch oer im Internet unter (webadresse) mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie eine angemessene Ratenzahlung.

Mit freundlichen Grüßen.

Auflistung der Positionen:

Im Detail :

Der auf der VOrderseite genannte Restsaldo beinhaltet verzugsbedingte Kosten und Auslagen. Die Hauptforderung kann sich aus mehreren Einzelpostionen zusammensetzen. Einzelpositionen können sich adbei auf verschiedene Leistungserbringer und Rechnungsperioden beziehen.

Postionen zur Rechnung VOM 29.07.2002

(Telefongesellschaftsname) 3,43€
(Telefongesellschaftsname) 26,34€

Nun meine Frage:

Angenommen es ist kein Mahnschreiben bei Person XY angekommen, aber
dort steht, dass „vor einiger Zeit angemahnt worden ist“… Aber kein exaktes Datum… wäre das Rechtens?

Und die zweite Frage würde lauten, ist das denn nicht schon verjährt? Denn laut BGB heisst es ab 2002 dass es nach 3 Jahren verjährt.

Ich bedanke mich jetzt schon für helfende zuschriften.

Danke

normale Verjährung

Postionen zur Rechnung VOM 29.07.2002

(Telefongesellschaftsname) 3,43€
(Telefongesellschaftsname) 26,34€

Nun meine Frage:

Angenommen es ist kein Mahnschreiben bei Person XY angekommen,
aber
dort steht, dass „vor einiger Zeit angemahnt worden ist“…
Aber kein exaktes Datum… wäre das Rechtens?

Das lässt viel Gestaltungsspielraum. Es kann auch „damals“ gemeint sein.

Und die zweite Frage würde lauten, ist das denn nicht schon
verjährt?

Ja es ist verjährt. Aber die Tritt nicht automatisch ein, der Schuldner muss diese einreden. Also hinschreiben „…ist verjährt…“.
Das wars dann.