Angenommen Mr.X erhält von einer Telekommunikationsfirma exakt nach einem Jahr eine Rechnung, die für ihn in der Entstehung nicht mehr nachvollziehbar ist. Es wurde längst gekündigt, aber weder Bestätigungsschreiben noch Rechnungsschreiben erhielt Mr.X. Doch nun, nach einem Jahr werden Forderungen verlangt, die auf das Jahr 2004 datiert sind (es so also nicht stimmen kann) und nicht auf das Jahr 2003, ebensowenig liegt eine konkret nachvollziehbare Auflistung vor. Betrag wird gefordert, fertig. Was kann Mr.X tun?
Hi,
Mr. X zahlt, weil die Rechnung nach einem Jahr noch nicht verjährt ist.
Die Einheiten müssen aber auf der Rechnung ersichtlich sein.
Die Verbindungen nur wenn ein Einzelverbindungsnachweis vom Kunden mit dem Netzbetreiber vereinbart war.
nicki
Hallo,
Wenn X nach einer Kündigung keine Rückmeldung bekommt wird diese
möglicherweise nicht angekommen sein.
Sicher hat X eine Kopie des Kündigungsschreibens und des Einlieferscheins bei der Post.
Möglicherweise hat X auch den Rückschein des Einschreibens und kann die Kündigung rechtlich nachweisen.
Hat X überhaupt nichts zum Nachweisen zahlt er mindestens die Grundgebühr, auch für 2004.
Ach, ja, verjährt ist nach einem Jahr noch nichts.
mfg: Josef
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