Hallo,
ich habe eine Frage zu den Rechnungsvorschriften im UStG:
Mal angenommen, jemand pachtet einen Betrieb, und der Pachtvertrag enthält auch die üblichen Angaben wie Steuernummer, laufende Nummer, Steuersatz etc.
Der Pächter steht natürlich auch im Vertrag, allerdings ist seine Privatadresse aufgeführt, da er ja zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Pächter des Betriebs war.
Ist das schädlich für den Vorsteuerabzug? Eigentlich müsste ja die betriebliche Anschrift auf dem Vertrag stehen, aber das wäre ja nicht richtig weil der Pächter eben bei Vertragsschluss noch nicht unter dieser Anschrift tätig war.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Grüße
Stefan