Rechnungsvorschriften USt

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Rechnungsvorschriften im UStG:

Mal angenommen, jemand pachtet einen Betrieb, und der Pachtvertrag enthält auch die üblichen Angaben wie Steuernummer, laufende Nummer, Steuersatz etc.

Der Pächter steht natürlich auch im Vertrag, allerdings ist seine Privatadresse aufgeführt, da er ja zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Pächter des Betriebs war.

Ist das schädlich für den Vorsteuerabzug? Eigentlich müsste ja die betriebliche Anschrift auf dem Vertrag stehen, aber das wäre ja nicht richtig weil der Pächter eben bei Vertragsschluss noch nicht unter dieser Anschrift tätig war.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Grüße

Stefan

Angabe der Anschriften in Rechnungen
Hi!

Sinn der Vorschriften, dass die vollständigen Anschriften von Leistendem und Leistungsempfänger auf den Rechnungen erscheinen sollen, ist doch die leichtere Nachprüfbarkeit für das Finanzamt.

Da in dem Mietvertrag ja sogar 3 Anschriften (Vermieter, Mieter privat, Mietgegenstand) aufgeführt sind, dürfte dem Sinn der Vorschrift damit entsprochen sein.

Und da auch die Anschrift des Mietgegenstandes im Vertrag steht, läßt sich wohl unproblematisch argumentieren, dass die Anschrift vollständig enthalten ist.

BARUL76

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Okay danke, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf gehabt.

Grüße

Stefan