ich suche einen Fachterminus aus dem Rechnungswesen.
Und zwar soll über eine geleistete Tätigkeit eine Art „Lieferschein“ geschrieben werden, also ein Nachweis über die erbrachte Leistung, wie sie auf der Rechnung angegeben sind, jedoch ohne die Beträge, usw.
Allerdings ist es per Definition kein Lieferschein, da keine Handelsware geliefert wurde sondern eine Leistung erbracht.
Gibt es da einen (buchhalterischen) Begriff, der ein Dokument bezeichnet, wie es die Begriffe „Lieferschein“ und „Rechnung“ auch tun?
Ich habe die Frage bereits in einem offenen Forum gestellt, jedoch nur Fantasiebezeichnungen und Spaßantworten bekommen. Wer interesse an dem Thread hat, findet ihn unter http://www.gutefrage.net/frage/wie-nennt-man-einen-l…
Ich hoffe, das wird nicht als Crossposting verstanden.
es gibt nicht „DIE“ richtig Bezeichnung dafür. Am passendsten wär es, wenn du an die Rechnung ein Arbeitsprotokoll dranhängst. Du kannst es auch Leistungsnachweis o. Ä. nennen.
Ha! Wunderbar „Es gibt keine Bezeichnung“ ist doch schonmal ne qualifizierte Antwort. Wenns keine Fachtermini gibt, kann man sich auch nicht vertun. Das ist schonmal viel wert, danke
Am passendsten
wär es, wenn du an die Rechnung ein Arbeitsprotokoll
dranhängst. Du kannst es auch Leistungsnachweis o. Ä. nennen.
Nachfrage: Kann man das auch Leistungsprotokoll nennen? Weil Leistungsnachweis erinnert doch so sehr an Klassenarbeit und dann wäre das ne Mischung aus beidem Wie findest du das?
Dranhängen ist ne gute Idee, aber dieser „Lieferschein“ und die Rechnung gehen an zwei verschiedene Stellen, deshalb sollen ja auf dem „Lieferschein“ (ich nenns jetzt mal weiter so) auch keine rechnungspezifischen oder vertrauleichen Daten, die Aufschluss über die Konditionen geben würden. Weißte, wie ich mein? Und auf der Rechnung sind die Leistungen ja auch aufgeschlüsselt. Es wäre dasselbe wie die Rechnung auf der eben alle entsprechenden Angaben fehlen.
Und dann der Satz „Anbei sende ich Ihnen das Blabla-Dokument zur Koordination der bereits erbrachten Tätigkeiten.“ So in der Art…
Guten Tag,
mir fällt dazu nur der Begriff Leistungsnachweis ein; er ist durchaus ein Briff aus dem Rechnungswesen. Der Leistungserbringer braucht ja für seine Rechnungsstellung eine Unterlage. Ansonsten kann nicht weiter helfen.
Entschuldigung erstmal für die verspätete Antwort. M.E. gibt es aus dem Rechnungswesen keinen Fachbegriff, da es sich hier um ein rein logistische Thema handelt, daß den Wertefluß des Unternehmens nicht berührt. M.E. müsste es sich daher um ein Abnahmeprotokoll, ein bestätigtes Pflichtenheft o.ä. handeln.