Rechnungswesen (Abgrenzungen)

Hallo @ll,

kann mir jemand in eigenen Worten erklären (leicht verständlich) wie ich abgrenzen kann, wann etwas es ein Ertrag, Leistung, Aufwand, Kosten ist ?

Welche Frage muss ich mir stellen ? Ich weiss das es was mit extern u. intern sowie mit Perioden- bzw. Betriebszweck- bezogenen Werte- verzehr, zuwachs zu tun habt. Komme aber irgendwie nicht klar!

Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo @ll,

Hallo Marc!

kann mir jemand in eigenen Worten erklären (leicht
verständlich) wie ich abgrenzen kann, wann etwas es ein
Ertrag, Leistung, Aufwand, Kosten ist ?

Ich will´s mal probieren:

Erlöse/Erträge stellen einen Zuwachs an Vermögen innerhalb einer bestimmten Periode dar, Umsatzerlöse sind z.B. alle Verkäufe eines Unternehmens.
Erträge stehen im GuV-Konto im Haben.

Aufwände stellen einen Verbrauch an Vermögen innerhalb einer bestimmten Periode dar (z.B. Materialeinsatz, Handelswareneinsatz, Einsatz von Hilfs- und Betriebsstoffen, Energieaufwand, Lohn-/Gehaltsaufwand, AfA), sind die steuerlich gewinnmindernden Beträge eines Unternehmens.
Aufwände stehen im GuV-Konto im Soll.

Kosten ist der Werteinsatz, der zur Erstellung von Leistungen notwendig ist.
Kosten stehen im GuV.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen,
lG
Neelix

Welche Frage muss ich mir stellen ? Ich weiss das es was mit
extern u. intern sowie mit Perioden- bzw. Betriebszweck-
bezogenen Werte- verzehr, zuwachs zu tun habt. Komme aber
irgendwie nicht klar!

Vielen Dank im Voraus!!!

Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen, Kosten
Hi,

Erlöse/Erträge stellen einen Zuwachs an Vermögen innerhalb
einer bestimmten Periode dar, Umsatzerlöse sind z.B. alle
Verkäufe eines Unternehmens.

hm, das ist mißverständlich. Der Verkauf einer nicht mehr benötigten Maschine ist normalerweise kein Umsatz, sondern ein Aktivtausch: Kasse an Anlagevermögen. Erträge (keine Umsätze) kommen hier nur zustande, wenn der Verkaufspreis größer als der Buchwert ist. Diese Erträge werden als „Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen“ unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Umsatz kann im übrigen eigentlich™ nur sein, was im Rahmen des im Handelsregister formulierten Geschäftszweckes passiert.

Erträge stehen im GuV-Konto im Haben.

Aufwände stellen einen Verbrauch an Vermögen innerhalb einer
bestimmten Periode dar (z.B. Materialeinsatz,
Handelswareneinsatz, Einsatz von Hilfs- und Betriebsstoffen,
Energieaufwand, Lohn-/Gehaltsaufwand, AfA), sind die
steuerlich gewinnmindernden Beträge eines Unternehmens.

Das ist nicht zwangsläufig so. Bsp: Die Bildung einer handelsrechtlichen Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird seit ~1998 nicht mehr als steuermindernd anerkannt. Das hat - nebenbei bemerkt - viele Unternehmen die Existenz gekostet.

Kosten ist der Werteinsatz, der zur Erstellung von Leistungen
notwendig ist.
Kosten stehen im GuV.

Nur, wenn sie auch Aufwand sind, sonst definitiv nicht.

Gruß,
Christian

Hallo,

kann mir jemand in eigenen Worten erklären (leicht
verständlich) wie ich abgrenzen kann, wann etwas es ein
Ertrag, Leistung, Aufwand, Kosten ist ?

Welche Frage muss ich mir stellen ? Ich weiss das es was mit
extern u. intern sowie mit Perioden- bzw. Betriebszweck-
bezogenen Werte- verzehr, zuwachs zu tun habt. Komme aber
irgendwie nicht klar!

im Prinzip gibt es acht Begriffe, die es fein auseinander zu halten gilt und zwar diese:
Auszahlung und Einzahlung
Ausgabe und Einnahme
Aufwand und Ertrag
Kosten und Erlöse (oder auch Leistungen)

Fangen wir oben an: Auszahlungen und Einzahlungen sind Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes, also Auszahlung = Minderung, Einzahlung = Mehrung

Ausgaben und Einnahmen sind Veränderungen des Geldvermögens, wobei Geldvermögen=Zahlungsmittelbestand abzgl. Verbindlichkeiten.

Aufwendungen und Erträge sind Veränderungen des Netto- oder Reinvermögens, führen also letztlich zu einer Erhöhung oder Verminderung des Eigenkapitals. Nur Aufwendungen und Erträge tauchen in der GuV-Rechnung auf.

Kosten und Erlöse sind Begriffe aus der (internen) Kostenrechnung. Als Kosten bezeichnet man den bewerteten Güterverzehr zur Leistungserstellung, Erlöse sind das Gegenstück.

Der Begriff Umsatzerlöse ist verhunzter Begriff aus dem HGB. Umsatzerlöse müßten eigentlich Umsatzerträge heißen, auch wenn sie der Sache nach eigentlich immer auch Erlöse sind.

Soviel zur Theorie. Bevor ich mir nen Wolf schreibe und zu allen Variationen Beispiele formuliere, warte ich lieber auf Deine Rückfragen.

Einen Link habe ich gerade noch gefunden, der auch einige Beispiele enthält:
http://www.bankstudent.de/downloads3/klr5.htm

Gruß,
Christian