Hallo!
Angenomme ich habe für einen Kunden bei einem Zeitungsverlag eine Anzeige
gebucht. Nun hat der Verlag jedoch Mist gebaut und versehentlich eine uralte
Anzeige verwendet.
Die Rechnung liegt mir bereits vor. Ich habe mich mit dem Verlag darauf geeinigt,
dass ich einen Nachlass von 100% bekomme, (denn mein Kunde wird die Rechnung
nicht bezahlen).
Wie muss dann die Gutschrift aussehen, wenn die Rechnung so aussieht:
Anzeigenpreis: 100,00 Euro
- 10 % Rabatt: - 10,00 Euro
- 15 % AE-Prov. - 13,50 Euro
Zahlungsbetrag 76,50 Euro
Lautet dann die Gutschrift über 100 Euro, 90 Euro oder 76,50 Euro?
Hallo Sabine!
In einem Unternehmen in dem ich gejobt haben, war soetwas ständig der Fall. In diesem Fall war der Gutschriftsbetrag dann 76,50 Euro. Also genau so hoch wie die zu leistende Zahlung.
bye Christian
Hallo Christian
Aber dann zahle ich als Agentur doch drauf. Denn meinem Kunden berechne ich 90 Euro, denn die AE-Provision ist für mich als Vermittlerprovision. Also heißt dass, ich muss ihm eine Gutschrift über 90 Euro ausstellen, bekomme aber vom Verlag nur 76,50 Euro.
Dabei steht mir doch die AE-Provision zu, schließlich kann ich nichts dafür, dass der Verlag Mist gebaut hat.
Oder liege ich da falsch?
Hallo Sabine!
Ok damit wir nicht aneinander vorbeireden, versuchen wir das mal gemeinsam zu lösen. Nur zum gemeinsame Verständnis: Du hast an den Verlag normalerweise 76,50 Euro zu überweisen, verdienst 23,50 (Provision+Rabatt) und stellst Deinem Kunden 100 Euro in Rechnung. Falls das falsch sein sollte, kannst Du die Zahlen entsprechend anpassen. So der Erklärungsversuch ;o)
1.Wenn Du keine AE-Provision vom Verlag haben willst da die Anzeige falsch war under der Verlag nichts verdient hat, dann bekommst Du eine Gutschrift vom Verlag in Höhe von 76,50 Euro.Den von Dir zu zahlenden Betrag. Du stellst deinem Kunden dann eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro aus (den Betrag den er normalerweise zuzahlen hätte.)Das Ganze läuft doch nur rückwärts: Der Verlag schreibt Dir die von Dir zuleistende Zahlung in Höhe von 76,50 Euro wieder gut und Du schreibst die 100 Euro deinem Kunden wieder gut. Was Du in dem Fall verlierst sind die 23,50 Euro, die Du normalerweise verdient hättest! Aber der Verlust ist nur fikiv, da ja noch kein Geld geflossen ist.
- Wenn Du dein AE-Provision vom Verlag haben willst da Du ja schliesslich eine Anzeige vermittelt hast und Du nichts für den Fehler kannst. Dann bekommst Du eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro (76,50 Euro + 23,50 Euro)und gibts deinem Kunden eine in Höhe von 100 Euro. Was Du in dem Fall verdienst sind die 23,50 Euro, da Du Deinem Kunden 100 Euro erlässt (eigentlich nur 76,50 und deinen Profit von 23,50 Euro!!), der Verlag Dir 76,50 Euro erlässt und gleichzeitig 23,50 Euro gibt. Die 23,50 Euro eben die Du zuvor vom Kunden bekommen hättest!
Ich hoffe Du verstehst das Ganze so. Ist etwas trickig, aber eigentlich ganz logisch.
Gruß Christian
Hallo Christian!
Meine Überlegung entspricht deiner zweiten Variante. Ich habe Anspruch auf AE-Prov. obwohl der Verlag die Anzeige versaut hat.
Nur der Verlag stellt sich da quer und stellt mir eine Gutschrift über den tatsächlichen Netto-Rechnungsbetrag aus. Somit geht meine Prov. flöten, weil die Rechnung durch die Gutschrift auf 0 ist.
Hab ich denn kein Recht auf Variante 2?
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Hallo Sabine!
Hab ich denn kein Recht auf Variante 2?
Keine Ahnung! Aber Du kannst die Frage ja mal im Rechtsforum stellen. Ich denke das hängt von deinem Vertrag ab. Wenn Du Dauerkunde bist, dann könntest Du auch bestimmt etwas Druck machen, schließlich war es ja nicht dein Fehler! Wenn ich Richter wäre würde ich Dir recht geben ;o)
Viel Glück dabei!
Gruss Christian