Rechnungszeitpunk - Meerschweinsteuer

Hallo,

angenommen ich kaufe zum 1.12.2006 1000 Meerschweinedie ich sofort geliefert bekomme.
Zum 1.1.07 wird die Meerschweinesteuer von 16% auf 19% angehoben.
Der Händler schickt mir die Rechnung erst am 1.2.2007, da das gerade für seine Umsatzzahlen besser scheint.
Er weißt dann natürlich 19% Steuer aus.

Müsste ich nun diese 19% zu zahlen oder müsste ich nur 16% zahlen, da die Leistung ja noch im alten Jahr erbracht wurde?

Dank,
Datz

Müsste ich nun diese 19% zu zahlen oder müsste ich nur 16%
zahlen, da die Leistung ja noch im alten Jahr erbracht wurde?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung, NICHT der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder gar Zahlung!

Müsste ich nun diese 19% zu zahlen oder müsste ich nur 16%
zahlen, da die Leistung ja noch im alten Jahr erbracht wurde?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung, NICHT der Zeitpunkt
der Rechnungsstellung oder gar Zahlung!

Hallo Ihr,

das ist ja mein Lieblingssatz - und da er nun einmal schon da steht, warf ich einen flotten Blick in Anlage 2 zum UStG. Leider ganz umsonst, denn Meerschweinchen sind - anders als ich kurz annahm - keine Hauskaninchen. Dann hätte ich mich erfreut über einen Hinweis, dass sich der ermäßigte Steuersatz nicht erhöht.

So bleibt mir nur, Euch einen umsatzsteuerlichen Abend zu wünschen

Es grüßt
Berta

warf ich einen flotten Blick in Anlage 2 zum UStG.
Leider ganz umsonst, denn Meerschweinchen sind - anders als
ich kurz annahm - keine Hauskaninchen. Dann hätte ich mich
erfreut über einen Hinweis, dass sich der ermäßigte Steuersatz
nicht erhöht.

Hallo Berta!

tja, man geht ja systematisch vor. Erst prüft man den Leistungszeitpunkt, dann die Steuersätze… Nebenbei finde ich das Meerschwein doch: Wie wäre es gleich mit Nr. 2 der Anlage? „Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“! Es gibt ja durchaus kulinarische Gelüste, denen nicht jeder folgen muss, oder? Und außerdem heißt es ja nicht „genießbares Fleisch und …“ *LOL*

der showbee

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ermäßigte Steuersatz
Hi,

Leider ganz umsonst, denn Meerschweinchen sind - anders als
ich kurz annahm - keine Hauskaninchen. Dann hätte ich mich
erfreut über einen Hinweis, dass sich der ermäßigte Steuersatz
nicht erhöht.

achja, der geliebte ermäßigte Steuersatz. Heute kaufte ich eine Packung Lebkuchen und ein Getränk (roten Tee). Ein Produkt war steuerermäßigt, welches wohl?
Klar, die Lebkuchen :wink: Naschis sind ja auch viel eher Lebensmittel als Tee, nicht wahr *g*

Grüße,
J~

Hallo Berta!

tja, man geht ja systematisch vor. Erst prüft man den
Leistungszeitpunkt, dann die Steuersätze… Nebenbei finde ich
das Meerschwein doch: Wie wäre es gleich mit Nr. 2 der Anlage?
„Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“! Es gibt ja
durchaus kulinarische Gelüste, denen nicht jeder folgen muss,
oder? Und außerdem heißt es ja nicht „genießbares Fleisch und
…“ *LOL*

Klar, deshalb hab ich auch gleich 1000 von den Tierchen ebstellt. Eins reicht da nicht weit … :wink:

Klar, deshalb hab ich auch gleich 1000 von den Tierchen
ebstellt. Eins reicht da nicht weit … :wink:

Die 1000 reichen dann bis zur nächsten MwSt-Erhöhung … :wink:

Gruß „und guten App…“

Steffi