Hallihallo,
angenommen, ein Dienstleister hinterlegt seine Kundenrechnungen auf einem Server. Sein Kunde hat einen passwortgeschützten Zugang.
Nun bietet der Dienstleister zwar die Mögichkeit an, seinen Kunden zu informieren, wenn wieder eine Rechnung auf dem Server abgelegt wurde. Dieser Service ist jedoch kostenplfichtig. Abonniert der Kunde diesen Service nicht, erfährt er nur durch die Kontoabbuchung von der Existenz der Rechnung. Allerdings handelt es sich um periodisch wiederkehrende Abbuchungen, lediglich die Höhe des Rechnungsbetrages ändert sich.
Irgendwie habe ich im Kopf dass der Dienstleister verpflichtet ist, die Rechnung zuzustellen. Oder täusche ich mich da? Könnte, falls die Zustellung Pflicht wäre, der Dienstleister eine Vertragsklausel einbauen die ihn von der Zustellungspflicht entbindet?
Fragen über Fragen. Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Bye
Rolf