Rechslage Sterbewunsch/hilfe Deutschland

Ich habe von einem Sterbewunsch in der Usa gehört. Wie ist dabei die Rechtliche Situation in Deutschland. Rein interrese halber Frage.

Wer sich selbst zum Sterben bringt oder Sterben lässt, macht sich zumindest nicht strafbar - und was nicht strafbar ist, ist erlaubt.

Allerdings geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass der Sterbende ab einem bestimmten Moment nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen, falls er es sich doch noch anders überlegen sollte. Deshalb wird man in der Regel, wenn man sich vor dem Sterben nicht sicher dem Zugriff durch andere entzieht, zurückgeholt.

Es gibt gewisse Entwicklungen, was Sterbehilfe in bestimmten Fällen angeht - das geht dann in die Richtung, dass das Unterlassen von lebens_verlängernden_ Maßnahmen nicht mehr als Lebens_verkürzung_ zu sehen sein soll. Es gibt auch schwammige „Lösungen“ in Form von Schmerzmitteln, die „leider“ auch den Tod zur Folge haben, aber zur Linderung der „Schmerzen“ „alternativlos“ sind. Rein dem Sterbewunsch eines noch nicht offensichtlich vergehenden Lebens kommt dies allerdings nicht entgegen.

Ich bin in der Sache nicht aktuell informiert, weiß nicht, wie derzeitig der Stand ist. Vielleicht konnte ich dir ja einen kleinen Einblick geben, umfassende Darstellungen findest du dazu jedenfalls in Bibliotheken (zB Aufsätze in Fachzeitschriften).