Hallo
Ich brauche eure Hilfe.
Vor 2 Jahren habe ich mir einen amerikanischen Sportwagen gekauft.
Kurz darauf habe ich extrem günstig 22 Zoll Chrom Felgen aus einer Konkursmasse erstanden.
Leider haben die Felgen einen sehr harten Winter erlebt, und wurden daraufhin beschädigt.
Deshalb habe ich im Februar neue Felgen gekauft.
Wieder 22 Zoll und wieder Chrom.
Der Felgenhändler hat meine „alten“ Inzahlung genommen.
Sonst hätte ich mir die „neuen“ nicht leisten können!
Die Felgen habe ich an eine Werkstatt geschickt, welche neue Reifen aufziehen und dann auf das Fahrzeug montierten.
Dabei hat der Monteur alle Felgen ränder eingedrückt.
Die Felgen sind ruiniert, und da verchromt, irreperabel.
Bei Übergabe des Fahrzeugs hat man mich nicht auf den Schaden hingewiesen, aberzumindest als ich den Schaden bemerkt habe, die Dellen uznd Kratzer schriftlich bestätigt.
Seither wird gestritten.
Man weigert sich für den Schaden aufzukommen.
Man bot mir 300 Euro an.
Die Felgen kosten regulär ca 20x mehr.
Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe, bot man mir an, den Aufpreis/die Differenz welche ich für die Felgen abzüglichdem Betrag der alten Felgen gezahlt habe zu übernehmen.
Denn nur über diesen Betrag gibtine Rechnung!!!
Über den Ankauf der Felgen aber nicht!
Lt meinem Anwalt ist dies im Gesetz so geregelt.
Demzufolge muß ich für 1/3 des Neupreises meine nigelnagelneuen Felgen der Werkstatt überlassen, und mich mit einem Trinkgeld abspeisen lassen!
Ist es wirklich rechtens?
Obwohl die Werkstatt meine Felgen kaputt gemacht hat, habe ich den Schaden.
Entweder ich akzeptiere kaputte Felgen, oder ich bekomm Ersatz lt. Rechnung!
Bei Beiden bin ich der Verlierer.
Ich werde mir dannnnie wieder solche Felgen leisten können.
Muss man nicht bei Beschädigung für gleichwertigen Ersatz sorgen?
Wenn ja, dann hätte ich zig Angebote aus dem Netz, wo meine Flgen zu fast selben Preisen angeboten werden.
Wer kann mir helfen, bzw kennt Paragraphen?
Gruß Markus