Rechstfrage zum Onlineshop

Hallo,

ich habe mir kürzlich einen Onlineshop gebastelt, mit dem ich Produkte von namhaften Unternehmen vertreibe.
Um den Kunden darauf aufmerksam zu machen, welche Hersteller über mich zu beziehen sind, habe ich mir ein kleines Marquee gebaut, in welchem die Namen der Hersteller durchs Bild laufen.

Jetzt habe ich ein Problem. Einer der Hersteller dessen Name dort aufgeführt ist, droht mich jetzt zu verklagen, weil ich Ihn dort aufführe. Jedoch benutze ich kein Logo oder Bild von diesem Hersteller und ich habe Ihn auch nicht verlinkt. Es steht nur der Name dort.
Kann dieser mich jetzt verklagen? Eigentlich kann ich doch auf meiner Homepage schreiben was ich will, oder?

Liebe Grüße

J.-P.

Hi,

Warum sollte der Hersteller hier nicht aufgeführt werden? Hat er Angst, er könnte was verkaufen? Vor allem: mit welcher Begründung? Wenn du nachweislich Produkte von ihm führst, sehe ich hier keinerlei Probleme!

Gruß
Falke

Hallo Falke,

ich gehe mal davon aus, das der Hersteller nicht auftauchen möchte, weil ich die Artikel die ich anbieten mit bis zi 30% unter dem Marktpreis verkaufe. Und dieser Hersteller möchte nicht das auf seine Artikel Rabatte gegeben werden, da dieser Hersteller den Anspruch hat, ein exklusives Pordukt zu haben und sich das auch dementsprechende vergüten lassen möchte. Daher will er wohl nicht auftauchen.

Hallo!

Also das jetzt bitte mit Vorbehalt, ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber normalerweise ist das Markenrecht erschöpft, wenn der Markenberechtigte das Produkt einmal in den freien Verkehr gebracht hat. Wenn du die Markenprodukte legal auf dem freien Markt erwirbst, darfst du sie wieder frei verkaufen. Das ist ja die klassische Rechtsfrage, die sich bei Parallelimporteuren immer stellt, soetwas ist aber ja auch erlaubt.

Gruß
Tom