Hallo,
aha, so war das also. Dann vergiß meine Ausführungen erstmal.
Wenn der Kunde nicht beweisen kann, dass die gänderten Angaben zu Tarif und Laufzeit erst eingefügt wurden, nach dem er den Antrag unterschrieben hat, hat der Kunde meiner Meinung nach rechtlich gar keine Chance.
Seltsam ist nur, dass er sich mit dem AWD ganz offensichtlich geeinigt hat und der AWD Deinen Bekannten nun in Regress nimmt, d. h. von Deinem Bekannten Schadenersatz fordert.
Der AWD hätte dem Kunden sicher nicht Recht gegeben, wenn der AWD irgendeine Chance gesehen hätte, aus der Sache raus zu kommen.
Das wundert mich, denn so wie Du den Sachverhalt schilderst, hat der Kunde gar keine Chance, da rauszukommen.
Das sieht allerdings anders aus, wenn Dein Bekannter zugegeben hat, dass er bestimmte Einträge erst im Nachhinein in den Antrag eingefügt hat.
Hat Dein Bekannter gegenüber dem Kunden, bzw. gegenübr dem AWD dies eingeräumt?
Wenn ja, dann ist der Kunden wohl im Recht.
Die Frage ist auch noch, ob der Kunde verpflichtet war, die Angaben in der Police zu überprüfen und sich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang Einwendungen vorzubehalten.
Es wundert mich schon sehr, dass solche Einwendungen noch nach 9 Jahren anerkannt werden.
Das deutet darauf hin, dass der Kunde offenbar nicht verpflichtet ist, die Angaben in der Police gleich nach Zugang zu überprüfen.
Man müßte mal in Erfahrung bringen, wie der Kunde gegenüber dem AWD argumentiert hat.
Der AWD bietet ja meines Wissens keine eigenen Versicherungsprodukte an, sondern vermittelt lediglich Produkte fremder Gesellschaften.
Um welche Versicherungsgesellschaft handelt es sich denn und um welche Versicherungsart?
Der Kunde müßte sich mit seiner Beschwerde eigentlich an die Versicherungsgesellschaft gewandt haben, diese dann wieder an den Vermittler, also an den AWD und dieser wendet sich nun an seinen Mitarbeiter, also deinen Bekannten.
LG Hilde