Recht

Liebe/-r Experte/-in,
habe folgendes Problem:
Vor 9 Jahren (11/2002) hat ein Bekannter als Vertreter HGB 84
mit einem weiteren Kollegen einem Kunden eine Fondspolice vermittelt. Beim Antrag (Durchschrift für den Kunden) hatten die beiden seinerzeit den Tarif und die Laufzeit zunächst nicht ausgefüllt, da man nicht wußte was „richtig“ war.
Die beiden waren als nebenberuflicher Vermittler tätig (Strukturvertrieb)!!
Im Büro hat man den Antrag für die Versicherung dann komplett ausgefüllt (LAufzeit und Tarif wurde eingetragen). Unterschrieben hat mein Bekannter den Antrag NICHT,
wer es gemacht hat läßt sich nicht nachvollziehen. Die Unterschrift ist nicht leserlich, nur ein Strich.

Der Antrag wurde dann bei der Versicherung eingereicht und policiert. Nun nach 9 Jahren kommt der Kunde und sagt, daß er den Tarif und die Laufzeit so nicht haben wollte und daß der Antrag gefälscht wurde.
Mit dem Strukturvertrieb (bei dem mein Bekannter damals arbeitete) hat der Kunde sich scheinbar geeinigt (Rückabwicklung).
Nun verlangt aber der AWD (so heißt der Strukturvertrieb) Schadensersatz in Höhe von 2000,-€ von meinem Bekannten.
Wie kann er sich hier gegen wehren?
Ein paar Gedanken:
a) Er ist nicht alleine beim Kunden gewesen
b) Er hat den Antrag nicht unterschrieben, bzw. man kann es ihm nicht nachweisen
c) Der Kunde hat doch eine Police bekommen, wo die Laufzeit und der Tarif zu entnehmen sei

Mein Bekannter bittet um schnelle Hilfe!

Danke

Hallo,

also wenn der Kunde eine Kopie dieser Police hat, hätte er längst dagegen vorgehen müssen und die Angelegenheit wäre verjährt.

Wenn der Kunde aber keine Kopie bekommen hat, kann er den Vorwurf der Täuschung erheben und dieser wäre nicht verjährt.

Grundsätzlich sollte man natürlich eine Unterschrift auch als solche Erkennen. Ein einfacher Strich, wie Sie ihn schildern, kann nicht als Unterschrift angesehen werden, da es sich hierbei auch einfach um ein Versehen handeln könnte.

Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihnen hierzu genauere Informationen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

erstmal nichts überstürzten. Ich gehe mal davon aus, dass ihr bekannter einen Brief vom AWD mit der Schadensersatzforderung erhalten hat. Ich würde erstmal gar nicht auf dieses schreiben reagieren. Als nächstes würde dann aller Voraussicht nach ein mahnbescheid gegen ihren bekannten beantragt werden, gegen welchen er innerhalb der 14 tages Frist widerspruch einlegt. Erst dann könnte AWD Klagen und müsste dann den entsprechenden Beweis gegen ihren bekannten erheben. Auch dann gibt es viele sinnvolle verteidigungsmöglichkeiten. Also Ruhe bewahren und erstmal abwarten.

Hi,
der Kunde hat doch die Orginal Police erhalten.
Wie auch immer…der Strukturvertrieb hat sich mit dem Kunden geeingt (Rückabwicklung des Vertrages).

Ihm ist nach 9 Jahren aufgefallen, daß die Laufzeit nicht 12 Jahre, sondern 20 Jahre beträgt.

Mein Bekannter sagt, daß die Unterschrift auf dem Antrag nicht seine ist.

Jetzt weiß er nicht was auf ihn zu kommt.

gruß

tetris

Hi,
stimmt. Er hat ein Schreiben mit Fristsetzung zur Zahlung der Forderung erhalten. Im Vorfeld hat mein Bekannter eine Stellungnahme abgegeben, auch der ehemalige Kollege (ist noch beim AWD) wurde befragt.

Bei der Stellungnahme hat mein Bekannter NICHTS zugegeben; er könne sich an nichts erinnern, alles viel zu lange her. Aufgrund dieser beiden Stellungnahmen ist man dann zum Ergebnis gekommen, daß mein Bekannter der Schuldige sei und den Schaden zu tragen habe.

Also echt Ruhe bewahren und nichts tun?
Er braucht doch nur alles abstreiten, wie soll man ihm was beweisen? Vom anderen Kollegen wird natürlich nichts angefordert.

Gruß

tetris

Da kann ich nur schnellstens die Aufsuche eines Anwalts anraten!

Warum? Geht es etwas konkreter?

Da kann ich nur schnellstens die Aufsuche eines Anwalts
anraten!

Solche Fälle lassen sich nicht nebenbei regeln. Hier geht es um Beweiseführung und Vertragsrecht. Wenn schon Schadenersatz verlangt wird, wird es am ende auch zu einer Klage kommen. Jedes „nicht vom Anwalte“ geprüfte Wort oder Schreiben kann hier Gift sein. Eine Erstberatung ist nicht teuer und vermeidet langfristigen Ärger.

Warum? Geht es etwas konkreter?

Da kann ich nur schnellstens die Aufsuche eines Anwalts
anraten!

Hallo Tetris,

ich habe folgende einfache Antwort für Dich:
Nach meinem Verständnis ist ein Vertrag, bei dem bei Vertragsabschluß

  • weder die Vertragslaufzeit geregelt (festgelegt) ist noch die Unterschrift der Vertragspartner geleistet wurde, eben leider kein rechtsgültiger Vertrag. Bestenfalls ein rechtsfolgen-loser Vertragsentwurf.

Warum sagt Dein Bekannter nicht einfach: "Das ist nicht meine Unterschrift, zu einem rechtsgültigen Vertrag ist es nie gekommen, für mich ergibt sich aus diesem Schreiben keinerlei Verpflichtung. Ende?

Gruß
Bernhard

Hallo,
verstehe. Mein Bekannter hat aber seinerzeit für den „Vorgang“ Provison erhalten / bezogen.

Antwort auf rechtliche Anfrage
Hallo,

zu den aufgeworfenen Punkten:

a) der AWD kann sich an Deinen Bekannten oder an seinen damaligen Kollegen halten. Grundsätzlich haften beide im Außenverhältnis jeder zu 100 Prozent, wenn eine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen wurde.

b) Das ist richtig, das ist eine Beweisfrage.
Grundsätzlich muss AWD die angebliche schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen.

c) Auch das ist richtig.
Wenn sich nicht nachweisen läßt, dass die Daten nach der Unterschriftsleitung eingetragen wurden, gilt der Grundsatz, dass für die Urkunde (eine solche ist der Antrag) der Anschein der Vollständigkeit spricht.

Deshalb ist es seltsam, dass der AWD an den Kunden zahlte. Womöglich waren es keine rechtlichen Gründe, sondern geschah der "Image-"Pflege wegen.

Aus den genannten Gründen würde ich die Ansprüche zurückweisen.

Freundliche Grüße,
Sascha Keck

Hakllo Tetris,

wenn seine Firma, i.d.R. wohl ein Vorgesetzter, so ungeschickt war, und ihm für einen rechtlich nicht existenten Vertrag eine Provision gezahlt hat, so wird dadurch dieses unterschriftslose und somit völlig wertlose Stück Papier nicht zu einem rechtsgültigen Vertrags-Dokument.
Genauso wenig kann dieser AWD dann viele Jahre später von Deinem Bekannten dafür Schadensersatz verlangen.

Ich meine: Schadensersatz ablehnen, keinen Cent vom verlangten Geld Zahlen, sich im Sessel zurücklehen und geduldig drauf warten, bis diese illegale Forderung sich totgelaufen hat.
Der AWD hat keine Chance, meine ich.

Herzliche Grüße
Bernhard

Nicht zahlen! Zum Anwalt gehen, anfechten (Unterschrift gefälscht)
Gruß
Hans

Guten Morgen tetris,

einmal abgesehen davon, dass Vertrags- und Versicherungsrecht nicht primär meine Fachgebiete sind, sehe ich die Sache so:

  1. Der Kunde hatte im Grunde 9 Jahre Zeit, auf den „Vertragsfehler“ zu reagieren bzw. von seinem anfänglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen oder die Vertragsbedingungen anzufechten. Das hat er nicht getan, also war´s doch über 9 Jahre scheinbar gut so!

  2. Der Kunde hätte am Anfang ja auch gar nicht unterschreiben müssen/dürfen, wenn aus dem Antrag die von ihm gewünschten Vertragsbedingungen nicht ersichtlich sind. Ich hätte nicht quasi blanko unterschrieben, das sagt einem doch der Hausverstand.

  3. Haftungsansprüche des AWD gegenüber Ihrem Bekannten lassen sich regulär nur aus den letzten 3 Jahren (vorbehaltlich spezieller Vertragsverklausulierungen des Vermittlervertrages oder spezieller BGH- oder EU-Entscheidungen!) und nur dann, wenn der endgültige Verursacherbeweis erbracht wurde, ableiten.

  4. Es wäre zunächst einmal von Seiten des AWD zu beweisen, wer denn nun tatsächlich den angeblich „manipulierten“ Vertrag unterschrieben hat, und dazu gibt es ja offensichtlich noch einen zweiten potentiellen Verdächtigen.

  5. Davon einmal abgesehen wäre es sicherlich auch interessant zu klären, in wieweit ein einfacher Strich überhaupt als Unterschrift gilt?! Wollte man nicht sowieso das betreffende Feld einfach durchstreichen und damit den Antrag für nichtig erklären? Letzten Endes kann man diese Frage ggf. durch einen Handschriftenvergleich graphologisch überprüfen lassen (Sachgutachten).

Also, ich würde, insbes. wenn Ihr Bekannter eine Rechtsschutzversicherung besitzt, gegen die Forderung(en) des AWD Widerspruch einlegen und mich von einem Fachanwalt für Vertragsrecht erstberaten lassen.

Der AWD muss seine Forderung zunächst einmal, insbes. im zeitlichen Zusammenhang (Verjährungsfristen), genau erklären. Dann muss der AWD zweifelsfrei beweisen, wer die „Unterschrift“ unter das Vertragsformular gesetzt hat, bzw. ob es dadurch wirklich zu einer wissentlichen Täuschung des Kunden gekommen ist, oder ob dieser, platt gesagt, einfach nur nach 9 Jahren keine Lust mehr auf den abgeschlossenen Vertrag hatte.

Ein Motiv des Kunden könnte z.Bsp. sein, dass er die Kündigungsfrist für einen Vertragswechsel verpasst hat und so versucht, „mit Gewalt“ seinen Austritt zu erzwingen (außerordentliches Kündigungsrecht im Einzelfall).

Lassen Sie sich nicht blind ins Bockshorn jagen und nehmen Sie sich einen Anwalt! 2000,- € sind eine Menge Geld, die ich aufgrund der von Ihnen beschriebenen Beweislage so nicht einfach hinblättern würde.

Viel Erfolg,

dr.zimmerman.

Hallo,

zu diesem Rechtsgebiet kann ich dir leider nicht weiterhelfen, kenne mich da nicht aus.

Viele Grüße

Nicht vom Kunden unterschriebener Antrag
Hallo, Tetris,

habe zunächst noch eine Frage zum Sachverhalt.

So wie ich das verstanden habe, hätte ja der Kunde den Antrag unterschreiben müssen, richtig?

Weil der Antrag aber erst im Büro vollständig ausgefüllt wurde, unterstellt man Deinem Bekannten, dass er diesen Antrag anstelle des Kunden, selbst unterschrieben hätte? Also, dass Dein Bekannter quasi die Unterschrift des Kunden gefälscht hätte?

Hier erstmal ein paar Gedanken von meiner Seite. Es sind nur ein paar (unverbindliche) Ideen, weil ich mich in diesem Rechtsgebiet eigentlich gar nicht auskenne.

Spätestens mit Zugang der Police hatte der Kunde die Möglichkeit, diese inhaltlich zu überprüfen. Fraglich ist, ob er dazu verpflichtet war.

Wenn er dazu verpflichtet war, hätte er schon viel früher merken müssen, dass der Tarif und die Laufzeit nicht seinen Vorstellungen entsprechen und gleich Widerspruch einlegen müssen.

Falls er nicht dazu verpflichtet war, kann er sich immer darauf berufen, dass er den Antrag nicht unterschrieben hat.

Es läßt sich ja leicht feststellen, dass die Unterschrift auf dem Antrag nicht die Unterschrift des Kunden ist.

Von wem diese Unterschrift stattdessen angebracht wurde, spielt in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle.

Einiges spricht für die zweite Version, weil sich der Kunde ja offenbar mit dem AWD bereits geeinigt hat. Der AWD hätte einer Einigung sicher nicht zugestimmt, wenn der Kunde nicht im Recht gewesen wäre.

Selbst wenn Dein Bekannter die Unterschrift nicht gefälscht hat, bzw. man es ihm nicht nachweisen kann, wurde der Antrag offensichtlich nicht vom Kunden selbst unterschrieben. Dies ist offenbar auch unstrittig, wenn ich Deine Angaben richtig verstanden habe.

Dein Bekannter hat also einen Antrag policieren lassen, der ganz klar vom Kunden nicht unterschrieben wurde, was allerdings für den AWD und die Versicherungsgesellschaft nicht erkennbar war, denn es war ja eine Unterschrift vorhanden, aber eben nicht die des Kunden.

Fraglich ist, ob Dein Bekannter wußte oder wissen mußte, dass die auf dem Antrag befindliche Unterschrift nicht die Unterschrift des Kunden ist.

Falls ja, hat Dein Bekannter sehr schlechte Karten und muss dem AWD wohl Schadenersatz leisten.

Es sind grundsätzlich mehrere Varianten denkbar, die man mal nacheinander durchspielen kann. Es gibt vielleicht noch andere theoretisch mögliche Varianten.

  1. Der Kunde hat den Antrag vor den Augen Deines Bekannten unterschrieben, hat aber seine Unterschrift absichtich verfälscht, damit er später argumentieren kann, es handele sich nicht um seine Unterschrift.

Das ist wohl wenig wahrscheinlich und nicht glaubwürdig. Warum sollte der Kunde das tun?

Und selbst wenn der Kunde seine Unterschrift tatsächlich gefälscht hätte: Hätte dann Dein Bekannter bemerken müssen, dass der Kunde völlig anders unterschreibt, als sonst (falls Dein Bekannter schon öfter mal Geschäfte mit diesem Kunden getätigt haben sollte)?

  1. Der Antrag wurde tatsächlich nicht vom Kunden unterschrieben. Dein Bekannter musste aber davon ausgehen, dass der Antrag vom Kunden unterschrieben wurde.

Möglicherweise hat Dein Bekannter den Antrag nach Ergänzung im Büro mit der Post an den Kunden geschickt, damit er diesen unterschreibt und an Deinen Bekannten zurückschickt.

Wenn diesen Antrag dann jemand anders als der Kunde unterschrieben hätte und Dein Bekannter dies nicht bemerken konnte, weil der die richtige Unterschrift des Kunden nicht kannte (z. B. aus früheren Anträgen, etc.), dann ist Dein Bekannter aus dem Schneider, weil er ja nicht wußte, dass er einen nicht vom Kunden unterschriebenen Antrag policieren hat lassen.

  1. Der Antrag war nach Ergänzung im Büro nicht mehr beim Kunden.

In diesem Fall stellt sich die Frage, weshalb Dein Bekannter dann angenomnen hat, es handele sich um die Unterschrift des Kunden. Das ist unlogisch und nicht glaubhaft, weil Dein Bekannter ja wußte, dass der Antrag nach Ergänzung nicht mehr beim Kunden war (egal, wer die Unterschrift des Kunden dann gefälscht hat)

In diesem Fall hätte Dein Bekannter auch sehr schlechte Karten.

Hoffe, ich konnte einige Anregungen geben.

Sag mir doch bitte bescheid, was aus der Sache geworden ist. Würde mich sehr interessieren.

LG Hilde

Hallo Hilde,
du hast etwas verwechselt.
Der Kunde hat defintiv unterschrieben und bestreitet dies auch gar nicht. Er hat einen Antrag unterschrieben mit Tarif A, Laufzeit wurde vorerst nicht eingetragen.
Dann ist mein Kollege ins Büro gefahren und hat gemerkt daß er den falschen Tarif gewählt hatte. Er hat dann den seiner Meinung richtigen Tarif eingetragen und die Laufzeit eingetragen.
Dann ist es zur Policierung gekommen.

Nach 9 Jahren reklamiert der Kunde den Vertrag, weil er das alles so nicht wollte.

Gruß

tetris123

Hallo Herr Zimmermann,

danke für Ihre Antworten.

Angenommen meinem Bekannten wird die Unterschrift der Anträge und zudem eine nachträgliche Änderung
des Antragsdurchschlages (Tarif und Laufzeit) nachgewiesen (oder er gibt es zu).
Was kann ihm nach 9 Jahren und unter den o.g. Punkten (Kunde meldet sich erst jetzt etc.)passieren? Wie ist dann die rechtliche Lage?

Gruß

tetris123

Guten Morgen tetris,

dann kann ggf. von einer vorsätzlichen Täuschungsabsicht beim Vertragsabschluss ausgegangen werden und es steht zumindest der Verdacht eines Betruges oder eines massiven Vertragsverstoßes im Raum. In dem Fall könnte Ihr Bekannter sogar, zumindest für einen gewissen Zeitraum (siehe meinen letzten Beitrag), anteilig in Regress genommen werden!

Allerdings wäre nach 9 Jahren sicherlich die Frage nach einer Verjährung nicht uninteressant, zumal der Kunde, wie gesagt, in 9 Jahren offensichtlich keinen Anstoß an den Vertragsbedingungen genommen und von keinem Rechtsmittel Gebrauch gemacht hat.

Hinzu kommt noch die Frage, wem gegenüber Ihr Bekannter dann überhaupt regresspflichtig wäre. Kann die AWD eine Kulanzerstattung / Rückabwicklung aus eigener Entscheidung überhaupt an Ihren Bekannten weiterreichen, oder hätte der Kunde direkt an den Vertragsvermittler herantreten müssen?

Aber wie gesagt, ich würde mich von einem Fachanwalt, der auch einen genauen Einblick in den Einzelfall bekommt, beraten lassen und erst einmal entspannt zurücklehnen, bis der Tatvorwurf eindeutig bewiesen und die Verjährung geprüft ist. Bis dahin würde ich keinen Cent bezahlen! Nur sollte Ihr Bekannter jetzt schnell reagieren, wenn bereits schriftliche Forderungen der AWD gegen ihn gerichtet werden. Auch hier gelten bestimmte Fristen!!

Mehr kann und darf ich dazu auch nicht mehr sagen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche ein schönes Wochenende,

dr.zimmerman.

Hallo da kann ich dir auch nicht weiter helfen.
Gruß K.H.