Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine ganz dringende fragde an euch!
Und zwar habe ich mir vor 14Tagen in Berlin einen Apple iPod
zugelegt.
Hat natürlich auch ne menge geld gekostet, deswegen habe ich auch
vorher extra nachgefragt wie es mit dem Rückgaberecht aussieht.
(Es war ein MediaMarkt)
Der freundliche Mitarbeiter Versicherte mir das ich das gerät
innerhalb vin 14 in jedem MediaMarkt Deutschlands ohne probleme
zurückgeben kann, es muss allerdings Krantzfrei und Unregistreiert
sein (Beide Kriterien erfüllt mein Gerät).
So als ich das ding dann letzte woche in einem Media Markt in meiner
nähe zurückgeben wollte hat man mir gesagt das die apple geräte
geöffnet garnet zurücknehmen obwohles mir in berlin versichert wurde!
Najasie wollten dann noch mit dem zusändigen dafür sprechen und haben
mir dann am wochenende per sms mitgeteilt das sie es nicht
zurücknehmen und ich auf meinen Kosten sizenbleibe!
Meine Frage an euch ist jetzt:
Welches Rech habe ich? Müssen die das Gerät nicht zurücknehmen?
Was zählt die Mitarbeitraussage aus Berlin?
Und habe ich bei Fehlkäufen nicht das recht auf Rückgabe??
Würde mich sehr über eine Schnelle Rückmeldung freuen!
Danke schon im vorraus.
Mit lieben Grüßen
Philipp Rauch
Sehr geehrter Herr Rauch,
zunächst ein paar Fragen:
Wo wohnen Sie? Wann haben Sie den Ipod gekauft? Warum wollen Sie ihn wieder zurückgeben?
Viele Grüße
H.K.
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Hallo Herr Krämer,
jetzt habe ich ihn vor genau 4wochen in einem Media Markt in Berlin gekauft.
Dort habe ich gefragt wie es mit dem Rückgaberecht aussieht.
Da wurde mir dann von einem Mitarbeiter des MediaMarkts versichert das ich den iPod innerhalb von 14 überall in Dt. zurückgeben kann ohne Grundangabe.
Ja dann habe ich ca. 8Tage nach dem Kauf versucht das Gerät im Media Markt in Magdeburg zurückzugeben.
Grund ist einfach Nichtgefallen das Gerät entspricht nicht den Vorstellungen die mir in Berlin versprochen wurden.
Das Gerät ist unregistriert und Kratzfrei! Es wurde lediglich einmal ausgepackt und an den Pc angeschlossen!
In Magdeburgjedoch wurde mir sofort ablehnung und unfreundlichkeit entgegengebracht und auf eine Mail beschwerde bei MediaMarkt kam keine antwort.
Nun wird mir aber weiterhin die Rücknahme des gerätes verweigert und es liegt jetzt seit meinem Rückgabeversuch in Magdeburg.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rauch
Sehr geehrter Herr Rauch,
grundsätzlich gilt: pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten, d.h. Sie haben den Ipod den Sie wollten erhalten und den Kaufpreis wie vereinbart gezahlt.
Allerdings könnte Ihnen ein Rückgaberecht zustehen, weil der Mitarbeiter in Berlin Ihnen dies versprochen hat. Für die Einräumung dieses Rücktrittsrechtes wären Sie aber beweis- und darlegungspflichtig. Wenn - wovon ich hier einmal ausgehe, zum Zeitpunkt des Kaufes in Berlin keine Zeugen anwesend waren - müssten Sie den Mitarbeiter in Berlin ausfindig machen (ggf. in dem dortigen Media Markt) und ihn unter Zeugen auf seine Zusage ansprechen und darauf hoffen, dass er Ihnen entweder bestätigt diese Zusage damals getätigt zu haben oder Ihnen gegenüber die Zusage wiederholt.
Ein weiterer Ansatzpunkt wäre es, sich auf einen Handelsbrauch dahingehend zu berufen, dass die Großhändler wie Media Markt die Ware innehalb von zwei Wochen immer zurücknehmen, wenn diese entsprechend weiterverkauft werden kann. Näheres hierzu kann ich Ihnen aber erst morgen abend mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
H.K.
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Lieber Philipp,
ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nur, wenn die Ware mangelhaft ist. Ein mangelfreies Gerät kann nur zurückgegeben werden, wenn dies vereinbart wurde oder der Verkäufer aus Kulanz dazu bereit ist. Offenbar wurde in Deinem Fall eine Rückgabevereinbarung getroffen, dies müsstest Du aber im Streitfall beweisen. Deshalb soll man sich so etwas immer schriftlich geben lassen. Ich empfehle Dir, Dich noch einmal selbst persönlich mit dem Mitarbeiter in Berlin in Verbindung zu setzen, der Dir die Zusicherung seinerzeit gegeben hat. Kündige ihm eine Beschwerde bei seinem Chef an, wenn er zu seiner Zusage nicht stehen will.
Viel Erfolg!
mohrenfels
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Hallo!
Zunächst einmal ist zu sagen, dass es kein Recht für die Rückgabe von Fehleinkäufen gibt. Es gibt nur das Recht der Reklamation, d.h., wenn das Gerät defekt o.ä. ist. Anders sieht es nach dem Fernabsatzgesetz aus, da ist das 14-tägige Rückgaberecht gesetzlich geregelt (es gibt jedoch auch Ausnahmen). Der Unterschied ist einfach zu erklären, bei Käufen z.B. über das Internet hat der Kunde nicht die Möglichkeit die Ware auf Haptik, Funktion etc. zu überprüfen, so wie es im Laden der Fall wäre. Kurzum ist das Umtauschrecht nur auf Kullanzbasis möglich. Sie können natürlich versuchen, über die Geschäftsleitung eine Kullanz zu erwirken, aber inwiefern die Aussage des Verkäufers zur Rechtsbindung führt, dass müßte letztendlich ein Gericht entscheiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
MfG
André Glowniak
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Hallo Philipp,
Rückgaberecht gibt es nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde, sonst nicht.
Auf den Internet-Seiten von Media Markt wird mit einem Rückgabe-Recht innerhalb 14 Tagen ohne wenn und aber geworben. Es ist also vereinbart. Wenn Du innerhalb von 14 Tagen da warst, mußt Du Dein Geld wieder kriegen.
Ratschlag: Frist setzen (eine Woche) und Klage in Aussicht stellen. Wenn Frist abläuft ohne Reaktion, verklag die Leute.
LG Jan
Danke für den Tipp Jan hilft mir echt weiter!
Eine frage noch kannst du mir vllt den Link auf die seite Geben wo das steht?
Würde mich freuen!
Lg Philipp
Da ist er:
http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/
Druck Dir das bitte vorsichtshalber aus.
LG Jan
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Guten Tag und entschuldigen Sie die verspätete Antwort, lag im Krankenhaus 
Im Normalfall musst du das Gerät dort wieder zurückbringen, wo du es gekauft hast. Hat unter anderem mit Buchhaltungsgründen zu tun. Eine mündliche Zusage ohne schriftlichem Festhalten, ist (leider) ungültig.
So leit wie es mir tut, aber das Gerät muss dort abgegeben werden, wo du es gekauft hast.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Über ein Feedback über die Qualität meiner Antwort wäre ich sehr verbunden. Möchte stehts auf den neuesten Stand sein.
P.S Ich werde nochmal meinen Kumpel fragen, er ist Anwalt. Ich studiere Jura. Sollte ich nach dem Gespräch von meiner Antwort abweichen, werde ich eine Korrektere Antwort schicken. Sollten Sie bis morgen Abend nix hören, trifft meine Antwort exakt auf deine Frage. Liebe Grüße
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Hallo,
bitte entschuldige die Verspätung. Ich kann jedoch leider nicht helfen.
thomania