Recht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine Tochter lebt seit 4,5 Jahren mit Ihrem Freund zusammen, nun haben sich beide getrennt. In der gemeinsamen zeit haben sie sich auch einiges gemeinsam angeschafft, vieles haben wir jedoch unserer Tochter geschenkt während ihrer gemeinsamen Zeit und sie hat es zur gemeinsamen Nutzung freigegeben.

Wie ist der rechtl. Sachverhalt bei der jetzigen Trennung, was gehört nur ihr (bzw. kann sie mitnehmen) und was müssen beide aufteilen (ich denke, das gemeinsam angeschaffte). Bei dem gemeinsam angeschafften bzw. dessen Teilung - kommt da auch eine Abschreibung zum Tragen (welche, linear, welche Laufzeit)?
Das ist ja insofern wichtig , als dass, wenn einer den anderen z.B. für das gemeinsam angeschaffte auszahlen muss.

Ich bitte wirklich um eine kurzfristige Antwort, da das alles bereits am 22.07.09 vonstatten geht.

Besten Dank und viele Grüße von

Ronald

Hallo,
zunächst mal: alles was sie selbst angeschafft bzw. bezahlt hat oder von Ihnen oder anderen geschenkt bekommen hat, also für SIE gedacht war, gehört auch ihr, das ist zweifelsfrei. Da die beiden nicht verheiratet sind, gibt es keine Zugewinngemeinschaft, wie im Familien- bzw. Eherecht.

Was die beiden gemeinschaftlich angeschafft haben, ist schon schwieriger. Letztendlich gehört es beiden zu dem Anteil, den sie dafür bezahlt haben. Bei ‚normaler‘ Abschreibung geht der Restwert immer auf ‚0‘ bzw. ‚1‘ Euro, was sicher nicht zutrifft. Insofern würde ich zur Wertermittlung einfach mal schauen, was es als Ersatz kosten würde, bspw. auf ebay, amazon etc.

Im Grunde gehört hier ein wenig Menschenverstand und Einigungswillen dazu. Sie haben nicht geschrieben, wie das Verhältnis der beiden noch ist und um welche Gegenstände es geht. GIbt es Streit bei Wertgegenständen bleibt ggf. nur der Weg über das GEricht.

VIel Erfolg!
nch