Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
haben uns vor 2 Monaten ein Auto gemietet.
Als wir das Fahrzeug zurückbrachten ist mir aufgefallen das die Stossstange hinten rechts Kratzer
hat (Denk mal das da einer beim aus oder einparken
drangekommen ist).
So ehrlich wie ich bin habe ich den Schaden gemeldet.
Ein Schadensformular wurde ausgefüllt.
Jetzt nach 2 Monaten habe ich eine Rechnung von
der Autovermietung bekommen mit beiliegendem
Kostenvoranschlag von 460 Euro.
Die Reparatur scheint mir zu hoch und
so ein Kostenvoranschlag kann ja jeder schreiben,
sieht aufjedenfall nicht aus wie eine Werkstatt.
Lohnt sich ein Anwalt einzuschalten?
Vielen Danke
Gruß
Karsten Linnartz
Sehr geehrter Herr Linnartz,
erst einmal zur Schadenshöhe: Bei einem Kratzer in der Stoßstange, v.a. wenn diese lackiert war, ist ein Betrag von 460 € im Grunde korrekt. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass solche Fälle selten unter 500 € kosten.
zum Schaden und Abwicklung: Es ist üblich in solchen Fällen entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die Schadenshöhe zu machen. Der Ksotenvoranschlag hat den Vorteil, dass keine Gutachtenskosten dazukommen.
zur rechtlichen Seite: Hier wäre es sicherlich sinnvoll in den Mietvertrag einmal reinzuschauen. Ich denke, dass hier eine SB vereinbart war und der Betrag darunter fällt. Bitte sehen Sie auch einmal in das Übernahmeprotokoll hinein, ob der Schaden nicht schon vor Ihrer Mietzeit protokolliert war.
Ansonsten würde ich vorschlagen, keinen RA mit der Sache zu betrauen, außer Sie haben eine Rechtschutzversicherung, die die Kosten deckt. Die Aussichten, gegen die Höhe des Schadens etwas machen zu können, sind jedoch verschwindend gering.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.kapitalanwalt.de
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Sehr geehrter Herr Kutz,
vielen Dank für die Antwort.
Hat uns sehr gut weitergeholfen wenn auch nicht
im positiven.
Haben eine Rechtschutzversicherung mit 150 SB,
das lohnt sich dann wohl nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Linnartz
Sehr geehrter Herr Linnartz,
erst einmal zur Schadenshöhe: Bei einem Kratzer in der
Stoßstange, v.a. wenn diese lackiert war, ist ein Betrag von
460 € im Grunde korrekt. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass
solche Fälle selten unter 500 € kosten.
zum Schaden und Abwicklung: Es ist üblich in solchen Fällen
entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die
Schadenshöhe zu machen. Der Ksotenvoranschlag hat den Vorteil,
dass keine Gutachtenskosten dazukommen.
zur rechtlichen Seite: Hier wäre es sicherlich sinnvoll in den
Mietvertrag einmal reinzuschauen. Ich denke, dass hier eine SB
vereinbart war und der Betrag darunter fällt. Bitte sehen Sie
auch einmal in das Übernahmeprotokoll hinein, ob der Schaden
nicht schon vor Ihrer Mietzeit protokolliert war.
Ansonsten würde ich vorschlagen, keinen RA mit der Sache zu
betrauen, außer Sie haben eine Rechtschutzversicherung, die
die Kosten deckt. Die Aussichten, gegen die Höhe des Schadens
etwas machen zu können, sind jedoch verschwindend gering.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.kapitalanwalt.de
Sehr geehrter Herr Linnartz,
bei einer SB von 150 € und einem Streitwert von 460 € wird die RSV nichts bezahlen, da de RA Gebühren vollständig von der SB abgedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.kapitalanwalt.de
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