Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
Ich habe meinen Audi vor 2 Wochen in die Werkstatt gebracht (Inspektion und einige Kleinigkeiten). Nachdem ich das Auto wieder abgeholt habe, machte sich beim Lenken ein leises Quietschgeräusch bemerkbar, welches ich zunächst vernachlässigte. Das Quietschen wurde in den nächsten Tagen immer lauter, so dass ich den Wagen wieder in die Werkstatt brachte. Nun hiess es auf einmal, dass am Lenkgestänge etwas gemacht werden muss. Ich bin in dieser Beziehung absoluter Laie, aber ich frage mich, wieso das Geräusch erst nach dem letzten Werkstattbesuch auftrat. Vorher war dsbzgl. alles in Ordnung. Die Werkstatt will die neue Reparatur am Lenkgestänge natürlich bezahlt bekommen. Ich fühle mich da ein wenig über’s Ohr gehauen. Wie kann ich mich am besten dagegen wehren? Ich bin der Überzeugung, dass dieses Quietschen durch irgendeinen Vorfall während des letzten Werkstattbesuches verursacht wurde. Wie soll ich nun vorgehen? Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
mfg
Ptonka
Hallo liebe Ptonka,
ich habe mir deinen Fall einmal zu gemüde geführt. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Rechtanwalt bzw. gelernte Jurist bin und daher nachfolgend keine juristische Beratung durchführe. Soviel zur Bürokratie 
In solchen Fällen empfehle ich die DEKRA bzw. die nächste NL (Niederlassung) des TÜV aufzusuchen. Diese Institution übernimmt auch die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit bei KFZ’s. Diese Institution besitzt Sachverständige, die in der Lage sind eine professionelle Beurteilung der Sachlage vorzunehmen und können gemeinsam mit Ihnen schauen. Ich bin mir dabei nicht mehr sicher, aber denke dass dafür (bei DEKRA Sachsen) eine Gebühr von +/- 25 EUR entrichtet werden muss. Frage hierzu bitte nochmal bei der DEKRA bzw. TÜV nach. Die Rufnummer und Adresse bekommst du im Branchenbuch oder in den Gelben Seiten raus
.
Dieses Gutachten kann man, sofern man ADAC-Mitglied ist, auch von einen Sachverständigen KOSTENFREI machen lassen. Bist du ADAC-Mitglied so kannst du weitere Infos bei der ADAC-Hotline erfahren (z.B. wo der nächste Sachverständige sich befindet u.ä.).
Dieses Gutachten, speziell das von DEKRA oder TÜV ist auch für einen evt. Rechtsanwalt nützlich. Also keine Angst, einfach die schon erwähnten Kontakte anrufen und durchfragen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht empfehle ich diese gleich hinzu zuziehen und evt. eine telefonische jruist. Beratung durchzuführen. Sollte keine RS-Versicherung bestehen, kannst du gern dich auch mit deiner zuständigen NL der Verbraucherschutzzentrale wenden, die können dir auf jeden Fall auch helfen. Da kannst du dir auch für eine geringe Gebühr einen anwaltlichen Rat holen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Ansonsten kannst du dich bei Fragen gern an mich weiterhin wenden.
Mit freundlichen Grüßen
und viel Erfolg.
Robert Fritzlar
E-Mail: [email protected]
PS. Ich würde bis zur Klärung dieses Sachverhaltes/Angelegenheit diese Werkstatt nicht besuchen und das Gutachten des Sachverständigen abwarten. Nochmals viel Erfolg
Hallo Ptonka,
das ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber wie immer gilt: wenn Du eine Forderung (hier: auf Nachbesserung) hast, musst Du belegen, dass die Forderung zu Recht besteht. Du bräuchtest also ein Gutachten vom Fachmann, das Deinen Verdacht bestätigt. Lenkt die Werkstatt daraufhin nicht ein, müßtest Du klagen. Die Werkstatt wird natürlich Ihre Sicht der Dinge darstellen & ggf. belegen Mit der (aus meiner Sicht) wahrscheinlichen Folge: außer Spesen nichts gewesen.
MfG,
Frank
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