Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe zwei Fragen nach deutscher Rechtslage; sie betreffen einen
angestellten mit Arbeitsvertrag in einem Unternehmen mit weniger
als zehn angestellten:

1.) Ist eine Gehaltssenkung, über die Einvernehmen mit dem
Mitarbeiter hergestellt wurde, gültig, wenn sie rein mündlich erfolgte?
Wenn nicht, was ist die Rechtsfolge?
2.) Darf ein Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden?

Danke für Ihre Hilfsbereitschaft.

Hallo

Zu 1): Eine mündliche Vereinbarung ist prinzipiell gültig. Die Vereinbarung ist normalerweise nur dann nichtig, wenn der Arbeitsvertrag keine mündliche Änderung erlaubt. Falls es aber zu einem Streit kommt, könnte der Arbeitgeber Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass die Absprache tatsächlich getroffen wurde.

Zu 2): Die Antwort im speziellen Fall hängt sehr vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab. Für eine grundlose Kündigung sind normalerweise in einem (unbefristeten) Vertrag bestimmte Kündigungsfristen festgesetzt. Falls nicht, gibt es gesetzliche Mindestkündigungsfristen, egal ob der Vertrag schriftlich oder mündlich besteht. Eine fristlose Kündigung ausserhalb der Probezeit ist daher normalerweise nur mit Begründung rechtens (z. B. wegen schweren Vertrauensbruchs wie Diebstahl oder Handgreiflichkeiten).

Dies sind ziemlich „blinde“ und allgemeine Antworten. Da für die Beantwortung beider Fragen der genaue Wortlaut des Arbeitsvertrages und die äusseren Umstände sehr wichtig sind, würde ich ihnen dringend empfehlen, sich persönlich an einen Anwalt zu wenden, der diese Informationen mit einbeziehen kann. Falls Sie die Gebühren eines niedergelassenen Anwalts scheuen - obwohl diese für eine erste Beratung niedriger sind, als Sie vielleicht denken, rufen Sie einfach an und fragen Sie - gibt es Online-Services wie z. B. 123recht (googeln), die Ihnen weiterhelfen können.

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1.) Ist eine Gehaltssenkung, über die Einvernehmen :mit dem Mitarbeiter hergestellt wurde, gültig, wenn :sie rein mündlich erfolgte?

Das kommt auf die Form des Arbeitsvertrages an. Ist der Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen, ist eine Gehaltsveränderung auch nur schriftlich wirksam.

Wenn nicht, was ist die Rechtsfolge?

Bei Unwirksamkeit gibt es keine Rechtsfolge.

2.) Darf ein Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen :gekündigt werden?

Ja, sofern nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind.

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Gehaltssenkungen müssen grds. einvernehmlich erfolgen.
Es muss kein Grund genannt werden, allerdings später bei Gericht.
Mündliche Verträge sind grds. gültig, beachte aber das Nachweisgesetz. Der AG hätte mündlich auch Beweisprobleme.

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Sehr geehrte Frau Jetrca,

Keine Rechtsberatung:

Nachfolgend gebe ich als rein private Gefälligkeit meine subjektive private Meinung zu dem mir vorgetragenen Sachverhalt wieder. Meine Meinungsäußerung ist definitiv keine Rechtsberatung - auch wenn sie vielleicht den Eindruck einer solchen erwecken sollte. Diese ist allein niedergelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Um juristische Erkundigungen oder Beratungen einzuholen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. (Diese Klarstellung ist erforderlich, dass mir bei Stellungnahmen im Internet bzw. E-Mail-Verkehr nicht ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorgeworfen werden kann).

Zu 1. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Wenn Schriftform für Änderungen erforderlich und Aufhebung der Schriftform nur schriftlich erfolgen kann, dann mündliche Vereinbarung nicht zulässig.

Zu 2. Überwiegend sind keine Gründe erforderlich, sofern kein Kündigungsschutz greift.

Bitte sichern Sie sich zusätzlich durch weitere Anfragen bzgl. Ihrer Fragen ab, da ich in diesem Bereich kein Spezialist bin.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Stein

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Keine Auskünfte zu deutschem Recht.
Gruss
Martin

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Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe zwei Fragen nach deutscher Rechtslage; sie betreffen
einen
angestellten mit Arbeitsvertrag in einem Unternehmen mit
weniger
als zehn angestellten:

1.) Ist eine Gehaltssenkung, über die Einvernehmen mit dem

Hi,

Entschuldigung, dass ich erst jetzt antorte, war im Urlaub.
Leider kann ich Dir in diesem Fall nicht weiter helfen.
Sorry!

LG K.

Mitarbeiter hergestellt wurde, gültig, wenn sie rein mündlich
erfolgte?
Wenn nicht, was ist die Rechtsfolge?
2.) Darf ein Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden?

Danke für Ihre Hilfsbereitschaft.